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Döbelner missbraucht seine Stieftochter

Ein 48-Jähriger ist wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt. Die Mutter des Kindes will aber keine Verurteilung.

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Von Helene Krause

Ein 48-jähriger Mann aus Döbeln soll im Herbst 2017 dreimal die zwölfjährige Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht haben. Das brachte ihn vors Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm der sexuelle Missbrauch von Kindern.

In der Mittagszeit eines Tages im September oder Oktober 2017 soll der Angeklagte in der Wohnung der Mutter des Opfers im Bett gelegen haben. Als die Geschädigte von der Schule nach Hause kam, ging sie zu ihm und gab ihm einen Begrüßungskuss. Daraufhin soll sie der Beschuldigte aufs Bett gezogen und ihr den Pulli und den BH ausgezogen haben. Dann fasste er ihr an die Brust, nahm ihre Hand und berührte damit seinen Penis. Außerdem soll er ihr in den Schritt gefasst haben.

An zwei weiteren Tagen, so die Staatsanwaltschaft, soll der Angeklagte dem Mädchen auf dem Sofa im Wohnzimmer über Arme und Brust gestrichen haben. Dann griff er nach ihrer Hand und veranlasste sie, seinen Penis zu berühren.

Die Taten gesteht der Angeklagte nur zum Teil. Zu der Tat im Schlafzimmer sagt er: „Ich habe ihr den Pulli und den BH nicht ausgezogen. Das tat sie selbst.“ Angeblich hätten sie im Bett gekuschelt. Dass er ihre Brust berührt hat und mit ihrer Hand seinen Penis, gesteht er. In den Schritt habe er ihr nicht gegriffen. Zu den zwei weiteren Tatvorwürfen sagt er, dass er mit der Zwölf-jährigen gekuschelt und ihre Brust gestreichelt habe. Zu einer Berührung seines Penis soll es aber nicht gekommen sein.

Die Mutter des Opfers schildert, dass sie von den Vorkommnissen nichts bemerkt habe. Ihr fiel nur auf, dass ihre Tochter sich zurückzog und ständig schlecht gelaunt war. Erst, als die Tochter in einem Brief den Missbrauch schilderte, erfuhr die Mutter davon. Sie warf den Angeklagten raus. Etwa drei Monate später versöhnte sie sich wieder mit ihm. „Wir haben uns mehrfach ausgesprochen“, so die Mutter. Obwohl beide getrennt wohnen, kommt der Angeklagte weiterhin in die Wohnung der Mutter. Eine Verurteilung möchte diese nicht. Das schrieb sie in einem Brief an die Richterin Marion Zöllner. „Ich halte mich immer in der Wohnung auf, wenn er zu Besuch ist“, sagt sie. „Mit meiner Tochter lasse ich ihn nicht mehr allein.“

Vor einer Strafe schützte der Brief den Angeklagten nicht. Richterin Marion Zöllner verurteilt den Beschuldigten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Als Auflage muss er bis Ende dieses Jahres 120 Arbeitsstunden leisten und er wird für die Bewährungszeit einem Bewährungshelfer unterstellt. „Wir konnten ihm nur zwei Taten nachweisen, die im Bett und eine auf dem Sofa im Wohnzimmer“, sagt Richterin Zöllner in der Urteilsbegründung. Staatsanwältin Angelika Rickert hatte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten plädiert. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.