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Arzt schließt Praxis aus Protest

Weil er im Einsatz als Notarzt geblitzt und mit einem Fahrverbot belegt wurde, will Vratislav Prejzek Görlitz verlassen.

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© Pawel Sosnowski

Von Daniela Pfeiffer

Die Welle der Entrüstung ist groß. Seit Vratislav Prejzek ein Schreiben veröffentlich hat, in dem er die Schließung seiner Hausarztpraxis in Görlitz ankündigt, laufen Patienten Sturm und Medien dem tschechischen Arzt sprichwörtlich die Bude ein. Der 34-Jährige wurde Anfang Januar auf der Girbigsdorfer Straße geblitzt. Seine Strafe: zwei Punkte in Flensburg, 308 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot. Letzteres ist für ihn das Schlimmste, denn der Allgemeinmediziner und Internist kommt jeden Tag aus dem tschechischen Rumburk nach Görlitz gefahren – das sind jeden Tag um die 120 Kilometer.

Vratislav Prejzek macht es gern, weil er gern Arzt ist und die Stadt mag. Außerdem laufe die Praxis super, bestätigen seine Schwestern. Um die 1 900 Patienten haben ihn im letzten Quartal aufgesucht. Er schätzt, dass er insgesamt für 5 000 bis 6 000 Patienten Ansprechpartner ist. So ganz genau könne man das nicht sagen.

Jedem, der in den vergangenen Tagen bei ihm war, hat er ein Schreiben mitgegeben, in dem er erklärt, warum er seine Praxis zum 30. Juni schließen werde. Er will, dass die Menschen ihn verstehen. Deshalb schreibt er ausführlich auf, was am 6. Januar und danach geschah.

84 km/h in der 30er-Zone

An jenem Sonnabend hatte Vratislav Prejzek Bereitschaftsdienst. „Ich wurde von einem Rettungsassistenten zu einem Notfall nachgefordert“, schreibt er. Es war somit ein außerplanmäßiger Notarzteinsatz. „Es war Eile geboten, da Lebensgefahr hätte bestehen können“, sagt er. Die Anzeichen beim Patienten, Luftnot im Ruhezustand und Ödeme an den Unterschenkeln, ließen den Verdacht auf Herzversagen aufkommen. Zum Glück bestätigte sich dies nicht, aber er habe die Lage als mutmaßlich gefährlich eingeschätzt und sei deshalb schnell gefahren, sagt Vratislav Prejzek. Laut Bußgeldbescheid vom städtischen Ordnungsamt 84 Kilometer pro Stunde in der 30er-Zone.

Die Quittung gab es später vom Ordnungsamt. Da half auch keine Bestätigung von Jens Schiffner, dem Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes im Landkreis Görlitz. Dass selbst dieses Schreiben das Amt nicht interessierte, verärgert Vratislav Prejzek. Man hätte hier kulant sein können, sagt er.

Doch das Ordnungsamt beruft sich auf Paragrafen. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten sei deutlich geregelt, schreibt Chefin Silvia Queck-Hänel auf SZ-Nachfrage. Nur bei gesonderter Kennzeichnung seien Fahrzeuge von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Privatfahrzeuge des Rettungspersonals unterliegen dieser Regelung zunächst nicht – es sei denn, die Inanspruchnahme der Sonderrechte werde durch die Leitstelle gesondert angeordnet. Darüber hinaus sei zu beachten, dass besondere Eile geboten sein muss.

„Nach den dem Ordnungsamt vorliegenden Angaben der Rettungsleitstelle, die der Betroffene hier jederzeit einsehen kann, war das so nicht der Fall“, so Queck-Hänel. „Aus diesen Angaben der Rettungsleitstelle lässt sich auch kein Notstand ableiten, der die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt.“ Und die Ordnungsamtschefin beteuert, gerade in solchen Fällen hinterfrage die Behörde sehr genau, was der Anlass des Einsatzes war. „Nach sachlicher Wertung unserer Ermittlungen sowie sämtlicher Umstände des Einzelfalles war der Erlass des Bußgeldbescheides mit Festsetzung des Fahrverbotes sowie Punkten aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt.“ Bis zur Rechtskraft des Bußgeldbescheides könne der Betroffene aber Einspruch einlegen.

Doch Vratislav Prejzek will auf keinen Fall Widerspruch einlegen. Denn dann würden sich weitere Mitarbeiter im Amt mit dem Fall befassen – Mitarbeiter, die von seinen Steuern mitbezahlt würden. „Von einem Neun-Stunden-Arbeitstag arbeite ich drei Stunden für solche Leute. Die ernähre ich mit“, sagt er. Aber was wird jetzt aus ihm, den drei Schwestern in seiner Praxis und den Patienten? Darauf antwortet der Arzt eher ausweichend. Für die Schwestern wird wohl nur die Kündigung bleiben, um die Patienten tut es ihm ebenfalls leid. Zu vielen hätte er ein gutes Verhältnis.

Und das bestätigen einige Patienten, die sich aufgelöst an die SZ gewendet haben. Unter ihnen Erika Streitzig, die in der Nähe der Praxis wohnt. „Wir sind von ihm immer bestens versorgt worden, teils über die Öffnungszeiten hinaus. So einen Arzt finden Sie nie wieder“, sagt sie traurig. Als sie von den Schließungsplänen hörte, klemmte sie sich sogar selbst hinters Telefon, rief im Rathaus an, telefonierte mit Jens Schiffner vom Rettungsdienst. Dass sie im Rathaus hören musste, Gesetz sei Gesetz, habe sie „richtig sauer“ gemacht. „Wir waren so froh, als Dr. Prejzek sich hier niederließ, nachdem vorher drei Ärzte von hier nach Rauschwalde gewechselt waren.“ Sie hoffe, dass sich alles noch zum Guten wende.

Aber es sieht nicht danach aus. Er habe eine gute Perspektive in der Heimat, sagt Vratislav Prejzek, ohne diese näher benennen zu wollen. Damit er seine Entscheidung rückgängig mache, müsste viel passieren: Zumindest müsste der zuständige Sachbearbeiter im Ordnungsamt für seinen Fehler bestraft werden, sagt der Arzt. „Wenn ich bei einem Patienten Krebs übersehe, werde ich auch persönlich dafür haftbar gemacht.“

OB wirft Rufschädigung vor

Der Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege (parteilos) ließ indes am Freitag eine Presseerklärung verbreiten. Darin stellt er sich schützend vor seine Mitarbeiter im Ordnungsamt. „Durch die Art und Weise des Umgangs in dieser Angelegenheit kam es zu einer Rufschädigung der Stadt und deren Mitarbeiter, die auf das Strengste von der Stadt Görlitz und Oberbürgermeister Deinege von uns zurückgewiesen wird“, heißt es. Der Fall Prejzek sei sehr genau geprüft worden, gerade weil es um einen vermeintlichen Noteinsatz ging.

Laut Einsatzprotokoll der Rettungsleitstelle hätte es sich bei dem Einsatz am 6. Januar nicht um einen notärztlichen Einsatz gehandelt, der die Inanspruchnahme von Sonderrechten gestatte, sondern um einen Einsatz der kassenärztlichen Versorgung. Dieser sei einem dringenden Hausarztbesuch gleichgesetzt. Der Arzt sei vorher bereits durch den vor Ort tätigen Rettungsdienst über den Zustand des Patienten informiert worden, demnach habe er nur die zweitniedrigste Priorität gehabt.