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Attacken im Ausnahmezustand

Ein 61-Jähriger hat Nachbarn und andere übel belästigt. Doch der Mann ist nicht schuldfähig.

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© dpa

Es begann im Jobcenter, wo sich ein 61-jähriger Klient wohl recht geärgert hatte, weil ihn seine Beraterin nicht mehr aufgerufen hatte. Der Mann hatte so viel Krawall gemacht, dass die Polizei anrücken musste. Später passte er die Beraterin auf dem Heimweg ab und stieg mit ihr in den Bus. Dort soll er sie massiv beleidigt haben: „Du Schlampe, ich mach dir das Leben zur Hölle!“, habe er etwa gedroht. Ähnlich wie der Jobcenter-Beraterin ging es auch Nachbarn im Prohliser Wohnhaus des 61-Jährigen. Er beleidigte mehrere Frauen und den Hausmeister, er drohte, räumte einen Keller aus, beschmierte eine Tür und dergleichen. Das alles passierte von Mitte 2015 und endete mit der Einweisung des 61-Jährigen in eine psychiatrische Klinik.

Nachdem er dort in einem zweimonatigen Aufenthalt medikamentös eingestellt wurde, läuft wieder alles rund. Am Montag sollte sich der ehemalige Ingenieur am Amtsgericht Dresden wegen Beleidigung, Bedrohung und Nötigung verantworten. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte, dass der Mann aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen sei. Das Gericht sprach den Angeklagten frei.