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Auch eine „freiwillige Wehrpflicht“ wäre unzeitgemäß

Gastbeitrag von Andreas Weigel (SPD), Sächsisches Mitglied des Verteidigungsausschusses des Bundestages.

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Auf dem Parteitag in Hamburg hat die SPD vor gut einer Woche ihre Position für eine Reform der Wehrstruktur in Deutschland verabschiedet. Demnach sollen künftig nur diejenigen jungen Männer eingezogen werden, die sich freiwillig dazu bereit erklären – solange damit der Bedarf der Bundeswehr gedeckt werden kann.

Unter Gesichtspunkten der Umsetzbarkeit und der Wehrgerechtigkeit wirft das Modell jedoch viele Fragen auf. Schon heute sind immer wieder Klagen von Wehrpflichtigen zu hören, deren Ausbildungsweg blockiert wird, weil sie sich für eine mögliche Heranziehung bereithalten müssen, ohne zu wissen, wann und ob diese je tatsächlich erfolgt. Ein System, das auf freiwillig Wehrdienstleistende setzt, würde da zu noch unklareren Verhältnissen führen.

Denn wie soll damit umgegangen werden, wenn sich nicht genügend freiwillige Kandidaten für einen Dienst an der Waffe melden? Nach welchen Kriterien werden die vielleicht nur 1 000 oder 5 000 jungen Männer ausgewählt, die dann per Dekret heranzuziehen sind? Soll es etwa ein Losverfahren geben? Und was geschieht, wenn von den so ausgewählten Kandidaten wiederum ein Teil sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht? Gibt es dann einen zweiten Lostopf oder ein Nachrückerverfahren? Der verfassungsrechtlich vorgegebene Grundsatz der Wehrgerechtigkeit würde so jedenfalls ad absurdum geführt.

Unverhältnismäßig kostspielig erscheint zudem der bürokratische Aufwand einer freiwilligen Wehrpflicht. Nach wie vor müssten alle jungen Männer das Musterungsverfahren durchlaufen, wofür flächendeckend ein umfassender Verwaltungsapparat aufrechtzuerhalten wäre. Allein schon die Erstattung von Unkosten der Gemusterten sowie die Bezahlung externer Vertrags- und Fachärzte belaufen sich jährlich auf rund elf Millionen Euro. Ein Vielfaches davon fällt für Personal- und Betriebskosten in den Kreiswehrersatzämtern selbst an. Gleiches gilt für das Bundesamt für den Zivildienst. Denn wie mit dem Ersatzdienst zu verfahren wäre, ist noch ein weiterer ungeklärter Aspekt.

Die Wehrform der Bundesrepublik sollte sich an den Einsatzrealitäten unserer Streitkräfte orientieren. Ein Festhalten an der Wehrpflicht bindet Personal, Verwaltungskapazitäten und Finanzen, welche an anderer Stelle in der Bundeswehr dringend benötigt würden. Zur Erfüllung ihrer heutigen Aufgaben erscheint die Wehrpflicht kontraproduktiv – auch dann, wenn sie freiwillig abgeleistet wird.