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Aufkleber gegen Flüchtlinge nicht geduldet

Bei der Schollglas-GmbH in Nossen tauchen vermeintlich fremdenfeindliche Sticker auf. Aber ist das überhaupt verboten?

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© Claudia Hübschmann

Von Marcus Herrmann

Nossen. Die Mitteilung erreicht die SZ über den Nachrichtendienst WhatsApp (so können Sie sich bei dem kostenlosen SZ-Service anmelden). Auf einem abfotografierten Computer-Bildschirm ist ein internes Schreiben des Werksleiters der Schollglas Technik GmbH in Nossen, Nico Succolowsky, an Mitarbeiter der Firma zu sehen. Darin berichtet er von einem Produktionsrundgang, während dem in einem Bereich der Firma „Aufkleber mit fremdenfeindlichen Inhalt“ gefunden worden seien. Ebenfalls zu erkennen ist, um welche zwei Aufkleber es sich handelt.

Ein solcher Aufkleber wurde bei der Kontrolle unter anderem gefunden.
Ein solcher Aufkleber wurde bei der Kontrolle unter anderem gefunden. © Screenshot: SZ

Die darauf befindlichen Schriftzüge „Refugees not welcome. Bring your families home“ (Flüchtlinge nicht willkommen. Bringt eure Familien nach Hause) beziehungsweise „Nafris not welcome. Stay away“ („Nordafrikanische Intensivtäter nicht willkommen. Bleibt fern“) deuten auf eine „asylkritische“ Haltung hin.

Dazu schreibt der erst seit Dezember bei Schollglas tätige Werksleiter: „An den Standorten Nossen wie auch Lommatzsch ist kein Platz für fremdenfeindliche Äußerungen, egal ob per Aufkleber, handschriftlich oder mündlich. Ich weise alle Mitarbeiter darauf hin, dass dies zur sofortigen Kündigung führen kann.“ Des Weiteren weist Succolowsky alle Bereichs- und Abteilungsleiter an, zu kontrollieren und eventuelle Aufkleber und Beschriftungen zu entfernen sowie die Mitarbeiter erneut schriftlich zu unterweisen.

Der Absender der WhatsApp-Nachricht möchte anonym bleiben. Auf eine Nachfrage der SZ teilt er nicht mit, aus welchem Grund er die Betriebsinterna weitergeleitet hat und was damit bezweckt werden soll. Die Echtheit kann Nico Succolowsky jedoch bestätigen. Dass das betriebsinterne Schreiben an die Presse weitergeleitet wurde, empfinde er als „bodenlose Frechheit und einen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien der Firma“.

Der zuvor als Werksleiter beim Sanitärporzellanhersteller Meissen Keramik tätige Chef sagt, dass sich das Unternehmen Schollglas von jeglicher fremdenfeindlichen Äußerung distanziere. Man sei international tätig und verstehe sich als weltoffen. Das werde auch von der Geschäftsleitung vorgelebt, deshalb Aufkleber entfernt, die tendenziell den Eindruck von Ausländerfeindlichkeit vermitteln könnten.

„Im konkreten Fall hat es sich um einen sogenannten Ordnungs-Audit gehandelt, einen monatlichen Rundgang, bei dem die Arbeitsplätze auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert werden“, sagt Succolowsky. Das diene grundsätzlich dem Schutz des Eigentums der Firma. Inzwischen seien die gefundenen Aufkleber entfernt und die Mitarbeiter nochmals unterwiesen worden. Unabhängig vom Inhalt der Äußerung auf den Stickern dürften diese nicht ungefragt angebracht werden.

Doch sind die angedrohten Konsequenzen – schlimmstenfalls eine Kündigung – rechtlich nachzuvollziehen? Nur bedingt, findet der Meißner Rechtsanwalt Andreas Maier. Man müsse zwischen politischer Hetze und Meinungsäußerung unterscheiden. Die gefundenen Sticker sind klar zu Zweiteren zuzuordnen. „Dennoch hat der Arbeitgeber das Recht, im Sinne des Betriebsfriedens das Anbringen solcher zweifelhaften Aufkleber zu untersagen“, so Maier. Somit könnte die Aktion durchaus eine Abmahnung zur Folge haben. Eine unmittelbare Kündigung hält Maier dagegen nach Arbeitnehmerschutzrecht für nicht durchsetzbar. „Denn der Tatbestand der Volksverhetzung wird in diesem Fall bei weitem nicht erreicht.“

Das sieht auch der Meißner Rechtsanwalt Wolfgang Tücks so. „Trotzdem muss ich als Arbeitnehmer wissen, dass es unnötig ist, so etwas anzubringen. Der Betriebsfrieden ist ein äußerst hohes Gut, deshalb wäre eine Abmahnung sicher gerechtfertigt“, sagt er. Gerade Firmen, die viel mit ausländischen Kunden zu tun haben, reagierten auf solche Vorfälle verständlicherweise sensibel.

Im Fall des Ordnungs-Audits bei Schollglas könnte außerdem Sachbeschädigung geltend gemacht werden – insofern die Beseitigung des Schadens Geld koste. Augenmaß und Mäßigung seien in jedem Fall gute Ratgeber. Daran hat sich die Werksleitung bei Schollglas in Nossen und Lommatzsch augenscheinlich auch gehalten.