Merken

Auslandsführerschein statt Idiotentest

Ein Verkehrssünder holt sich seine neue Fahrerlaubnis in Tschechien. Der Trick bringt ihn vors Pirnaer Amtsgericht.

Teilen
Folgen
© Symbolfoto: Ceska televize

Von Stephan Klingbeil

Pirna. Durfte er in Deutschland mit dem Auto fahren oder nicht? Diese Frage sollte vor Kurzem am Amtsgericht Pirna geklärt werden. Dort musste sich der 36-Jährige aus Schwepnitz im Landkreis Bautzen verantworten. Der Mann war am 23. September vorigen Jahres nachts in Bad Schandau von der Polizei kontrolliert worden. Er hatte einen Führerschein dabei, einen tschechischen. Dennoch wurde er nun angeklagt: wegen Fahrens ohne Führerschein.

Denn er soll sich das Papier in Tschechien laut Anklage mit falschen Angaben erschlichen haben und hätte demzufolge nicht auf Deutschlands Straßen fahren dürfen. Der Mann wehrt sich aber zunächst gegen den Vorwurf. Er betont, bei der Ausstellung des tschechischen Führerscheins im Jahr 2015 sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Doch stimmt das?

Der Fall ist knifflig. Ähnliches kommt laut Gericht aber immer wieder vor. Acht solcher Fälle hat etwa die Pirnaer Richterin Simona Wiedmer in den vergangenen zwei Jahren zu entscheiden gehabt.

Fällt eine Sperr-Entscheidung vor Gericht, sind die Führerscheinstellen in den Landkreisen gefragt. Im Landratsamt Pirna gab es 2015 acht Fälle, bei denen eine ausländische Fahrerlaubnis aberkannt wurde, 2016 fünf, dieses Jahr schon acht. Anerkannt wurden indes seit Januar zwei, in den Vorjahren jeweils nur eine. Auf dem Führerschein wird von der Behörde die fehlende Berechtigung, hierzulande zu fahren, mit einem durchgestrichenen D vermerkt. Das war laut Landratsamt bei den in Pirna bearbeiteten Fällen nötig, weil die Fahrerlaubnis in Tschechien oder einem anderen EU-Land beantragt wurde, der Fahrer aber gar nicht dort wohnte.

Schein-Adresse in Tschechien

Im Fall des Schwepnitzers gibt es genau diesen Verdacht. Am Amtsgericht Pirna muss daher vor allem die Frage geklärt werden, ob der Mann seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in Tschechien hat und er damit auch das Recht hatte, mit seinem dort beantragten Führerschein in Deutschland unterwegs zu sein. Er meint ja.

Die Staatsanwaltschaft glaubt das nicht. Sie vermutet Trickserei. Der Angeklagte soll vielmehr einen Ausweg gesucht haben, in Deutschland Auto fahren zu können .

Denn dem Mann war die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Zwischen 2003 und 2005 war er wegen Fahrens ohne Führerschein und Trunkenheit am Steuer auffällig, brummte danach bereits eine Sperre ab. Um seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, sollte er die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, die auch als „Idiotentest“ bekannt ist und mehrere Tausend Euro kostet. Die MPU machte der Mann jedoch nie.

Stattdessen beantragte er in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis. Vor Gericht beteuert der 36-Jährige anfangs, dass er dort lebt und sich ein Gewerbe aufbauen wollte. „Ich wollte drüben Dienstleistungen vermitteln“, sagt der inzwischen für mehrere Automobilhersteller tätige Schwepnitzer.

Die Staatsanwaltschaft hält dagegen. Sie geht davon aus, dass der Mann nur zum Schein ein Mietverhältnis in Tschechien zu laufen hat und eigentlich bei seinen Eltern in Schwepnitz wohnt. Der Angeklagte sagt dazu: „Ich hatte nur vergessen, mich abzumelden.“ Doch auch das Gericht hat Zweifel. Denn wie sich bei Ermittlungen herausstellt, ist das Mietshaus jenseits der Grenze eine kaum bewohnbare Bruchbude. Der Angeklagte habe dem Vermieter monatlich 1 000 tschechische Kronen gezahlt, also umgerechnet nicht einmal 40 Euro.

Dass er seine Steuern 2014 und 2015 in Deutschland gezahlt hat, ist für das Gericht ein weiteres Indiz dafür, dass er sich die tschechische Fahrerlaubnis sozusagen ergaunert hat und damit hierzulande nicht hinters Steuer darf. Das EU-Recht auf Freizügigkeit in Deutschland könne der Angeklagte entgegen seiner Auffassung jedenfalls nicht für sich beanspruchen. Er lebe ja wohl nicht in Tschechien.

„Ich brauche aber das Auto“

Das Gericht weist den Angeklagten zudem darauf hin, dass seine mutmaßlich falschen Angaben „eine Lawine“ anderer Probleme nach sich ziehen könnten. Die Verteidigung bringt daraufhin eine Verfahrenseinstellung mit Auflagen ins Spiel. Dafür muss der 36-Jährige aber seine Schuld einräumen – was er dann auch tut. Nein, er habe nicht in Tschechien gewohnt, dort gearbeitet auch nicht, sagt er. „Ich brauche aber für meine Arbeit hier das Auto“, erklärt er seine Beweggründe, einen tschechischen Führerschein beantragt zu haben. Mit Bus und Bahn klappe das nicht.

Noch im Gericht gibt er seinen Führerschein ab. Er solle sich nun darauf konzentrieren, hier eine deutsche Fahrerlaubnis zu erlangen, legt ihm die Richterin nahe. Nun muss die für ihn zuständige Führerscheinbehörde im Landratsamt Bautzen entscheiden, ob er seinen tschechischen Führerschein später wiederbekommt. Das dürfte laut Gericht ob der Tricksereien des Angeklagten zu bezweifeln sein. In Deutschland darf er damit aber ohnehin nicht mehr hinters Steuer.