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Auslieferung von V-Mann „Primus“

Die sächsischen Behörden wollen nun doch die Auslieferung des Neonazis und früheren V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Ralf Marschner, aus der Schweiz fordern.

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Dresden. Die sächsische Justiz wird in der Schweiz die Auslieferung eines Neonazis und früheren V-Manns des Bundesamtes für Verfassungsschutz beantragen. Das sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden.

Gegen Ralf Marschner, der von 1992 bis 2002 in Zwickau als V-Mann „Primus“ zumindest im Umfeld des NSU tätig war, liegt seit Ende 2012 im Zusammenhang mit einer Insolvenzverschleppung ein Vollstreckungshaftbefehl vor. Der 44-Jährige lebt seit Jahren in der Schweiz. Hoffnungen, seiner habhaft zu werden, macht man sich im Justizministerium in Dresden aber nicht.

Es gehe in erster Linie darum, eine Vollstreckungsverjährung zu vermeiden, sagte Ministeriumssprecher Jörg Herold. Würde das Ministerium die Auslieferung nicht bei den Berner Bundesbehörden beantragen, könnte das 2009 vom Amtsgericht Chemnitz in Abwesenheit gegen Marschner verhängte Urteil zu einer Zahlung von 90 Tagessätzen à 50 Euro ab dem nächsten Jahr nicht mehr vollstreckt werden.

Nur wenn sich die Staatsanwaltschaft um seine Auslieferung bemühe, werde die Frist um zweieinhalb Jahre verlängert. Da Marschner die Zahlung der Strafe schuldig geblieben war, hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz Ende 2012 den Haftbefehl beantragt.

Aussicht auf Erfolg habe der Auslieferungsantrag kaum, weil Insolvenzverschleppung in der Schweiz nicht strafbar sei und die gegen Marschner verhängte Strafe unter der im Europäischen Haftbefehlgesetz geregelten Mindeststrafe von vier Monaten liege, sagte Herold. Die Eidgenossen seien deshalb nicht zur Auslieferung verpflichtet.

Marschner war als V-Mann in der Zwickauer Neonazi-Szene im Einsatz. In dieser Zeit soll er die beiden mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, in seinen Unternehmen beschäftigt haben. 2002 hatte der Verfassungsschutz ihn als Primus „abgeschaltet“. 2013 war seine V-Mann-Tätigkeit aufgeflogen.

Nach Stationen in Irland und Österreich landete er in der Schweiz, arbeiten soll er in Liechtenstein. Bei Vernehmungen durch BKA-Beamte, die zu ihm in die Schweiz gereist waren, bestritt er allerdings, Zschäpe, Mundlos und Uwe Böhnhardt überhaupt gekannt zu haben. (dpa)