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Autofahrer verklagen den Landkreis

Riesen-Schlaglöcher auf einer Umleitungsstrecke beschädigten vergangenes Jahr mehrere Autos. Nun wollen die Betroffenen Schadensersatz.

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Von Christoph Scharf

Durch die letzten Winter sind Bautzens Autofahrer einiges gewohnt. Aber die Situation auf der Umleitungsstrecke beim Bau der Löbauer Straße stellte alle anderen Schäden in den Schatten. „Kaum war ich auf die Schafbergstraße eingebogen, verschwand ich schon im Loch“, schildert ein 47-Jähriger seine Fahrt im Januar 2011. „Dann hat’s geknallt, aber gewaltig!“

Der Bautzener hat den Landkreis auf Schadensersatz verklagt. Er will 600 Euro – so teuer war die Reparatur. Der Unterboden verschrammt, die Motorhalterung kaputt, die Achse betroffen. Auf der Rechnung will der Autofahrer nicht sitzen bleiben. Denn nach seiner Meinung ist der Kreis für den Vorfall verantwortlich. „Das Riesen-Loch war für mich absolut nicht zu erkennen, weil durch das Tauwetter die halbe Straße unter Wasser stand.“

Der 47-Jährige ist bei weitem nicht der einzige Geschädigte, der vergangenes Jahr auf der Bautzener Schafbergstraße sein Fahrzeug ramponierte. Dort waren an zwei aufeinander folgenden Tagen plötzlich Teile der gepflasterten Fahrbahn abgesackt. Offenbar war die Nebenstraße dem Verkehr nicht gewachsen, der durch die Umleitung beim Bau der Löbauer Straße durch Nadelwitz rollte. Doch während andere Fahrer bislang die Gerichtskosten scheuten, hat der Bautzener nun als erster den Gang ans Landgericht gewagt.

Dort machte ihm Richter Wolfram Jena aber wenig Hoffnungen. „Geld vom Staat gibt’s nur, wenn den Behörden nachzuweisen ist, dass sie einen Fehler gemacht haben.“ Und das könnte schwierig werden. Denn ein Tempo-30- und ein Warnschild „Unebene Fahrbahn“ hatte der Kreis bereits zuvor aufstellen lassen. Und außerdem habe man schnell reagiert: Wenige Minuten, nachdem die Unfälle in den Morgenstunden bekannt wurden, sperrte die Polizei die Straße.

Für das mehr als 20 Zentimeter tiefe Loch und die lose daneben liegenden Pflastersteine könne man dem Landkreis nicht so einfach verantwortlich machen. Denn das war offenbar plötzlich über Nacht entstanden. Laut dem Bauleiter der Firma STL hatte die Verkehrsbehörde bereits am 10. Januar „Probleme“ gemeldet, worauf die Straße gesperrt und anschließend ein Loch repariert wurde. Weil die wichtige Umleitung so schnell wie möglich wieder in Betrieb gehen sollte, gab man die Straße abends wieder frei. „Es war nichts mehr zu sehen“, sagte der Ingenieur. Am nächsten Morgen klaffte aber das nächste Loch, in das der jetzige Kläger und weitere Autofahrer gerieten.

„Erfolgte die Reparatur überhaupt vorschriftsmäßig?“, wollte Anwalt Boris Vitzky wissen. Der Bauleiter beharrte darauf. „Dass es auch noch anderswo Schäden geben würde, ließ sich am Abend des ersten Tages nicht absehen.“ Grund für die plötzlichen Löcher waren wohl die enormen Regenfälle 2010, dann der lange Frost und das plötzliche Tauwetter. Dadurch könnten plötzliche Rutschungen entstehen.

Nach dieser Schilderung sah der Richter keinen Anlass dafür, dass die Firma oder die Behörde grob fahrlässig gehandelt hätten. „Als Fahrer darf man auch bei einer Pfütze nicht einfach rein fahren und hoffen, dass es passt.“ Eine Zeugin, die ihren Fiat Ducato auf der Schafbergstraße kaputt fuhr, sieht das kritisch. „Ich kann doch schlecht jede Pfütze ausloten, bevor ich hindurch fahre.“ Das Urteil soll im März verkündet werden. Mit Spannung wird es vom Löbauer Anwalt Helmut Berger erwartet – er vertritt zwei weitere Betroffene.