Von Tina Soltysiak
Waldheim. Da hatte anscheinend jemand richtigen Frust: Auf dem Augustinerplatz stand am Montagvormittag ein völlig demolierter Opel Vectra. Beide Seitenspiegel waren abgerissen, mehrere Scheiben eingeschlagen sowie Dellen in die Karosserie getreten. Anhand von Fußspuren wird deutlich, dass jemand auf dem Wagen herumgelaufen sein muss. Am Vectra befanden sich keine Kennzeichen. Dafür klebte eine runde, rote Plakette an der Scheibe: „Dieses Kraftfahrzeug gilt gemäß §20 Abs. 3 i.V.m. §69 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in der derzeit geltenden Fassung als Abfall, wenn es nicht bis zum Ablauf des 14. Dezember 2017 entfernt worden ist.“ Angebracht hatte diesen „Rotpunkt“ ein Mitarbeiter des Waldheimer Ordnungsamtes, wie dessen Leiterin Mandy Thümer auf DA-Nachfrage bestätigte. Es sei kein Halter ermittelbar gewesen. Die gesetzte Frist – sie beträgt in der Regel vier Wochen – war verstrichen. „Deshalb ist das Auto mittlerweile verwertet worden“, sagte sie. Das heißt, die Kommune hat ein Entsorgungsunternehmen mit dem Transport des Wagens vom Augustinerplatz auf den Schrottplatz beauftragt. „Die Schrottpreise sind zurzeit so gut, dass dies unter dem Strich ein Nullsummengeschäft war“, so Mandy Thümer.

Diejenigen, die das Auto so zugerichtet haben, seien der Stadt bekannt. „Die Hintergründe wurden uns erläutert und es wurde eine Einigung erzielt. Von einer Anzeige sehen wir ab“, so Thümer.
Ohne gültige Kennzeichen darf kein Auto im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Doch auf dem Augustinerplatz, der ein offiziell ausgewiesener Parkplatz der Stadt Waldheim ist, steht ein weiterer Kombi ohne Nummernschilder. „Dieser VW Passat ist uns ebenfalls bekannt. Es ist jedoch ebenfalls keine Halterermittlung möglich. Wir müssen nun erneut die gesetzliche Frist abwarten“, erläuterte Mandy Thümer das weitere Vorgehen. Obwohl die Kommune bislang auf eine Anzeige „gegen Unbekannt“ bei der Polizei verzichtet habe, stehe sie dennoch in engem Kontakt mit der Ermittlungsbehörde. Denn das illegale Abstellen eines Wagens ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit, für die laut dem sächsischen Bußgeldkatalog eine Geldstrafe zwischen 200 und 2 500 Euro verhängt werden kann.
Kein Geld für den Tüv
Zudem behalte das Ordnungsamt dieses Auto genau im Auge. „Wir achten darauf, dass keine Betriebsstoffe auslaufen“, so Mandy Thümer. Sollte dies irgendwann der Fall sein, wäre eine Anzeige unumgänglich. Dann nämlich läge ein Umweltstraftatbestand vor.
Im vergangenen halben Jahr habe es zwei bis drei ähnlich gelagerte Fälle im Waldheimer Stadtgebiet gegeben, so die Ordnungsamtsleiterin. „Dass Autos ohne oder mit ungültigen Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsaum stehen, kommt ab und zu vor. Meist sind es Autos von Bürgern, die sich den Tüv nicht leisten können. Wir vermitteln und unterstützen sie bei der Verwertung des Fahrzeugs, sofern der Halter ermittelbar ist“, erklärte Thümer.