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BA-Student soll Tausende Euro veruntreut haben

Ein nicht existierender Verein organisiert ein Sportfest in Riesa. Dabei geht viel schief.

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Von Anne Uhlig

Ob 3.000 oder 16.000 Euro fehlen – das ist ein großer Unterschied. Genauer kann der Betrag jedoch nicht beziffert werden, der 2011 bei einer Veranstaltung in Riesa verschwand. Gestohlen haben soll das Geld Eik H. Doch ihm etwas nachzuweisen, ist schwierig.

Der Angeklagte studierte Event- und Sportmanagement an der Berufsakademie Riesa. Während der Ausbildung müssen Studenten eine Veranstaltung organisieren. 2010 entstand im Unterricht die Idee, eine jährlich an verschiedenen Orten stattfindende Sportveranstaltung 2011 nach Riesa zu holen. Der damals 26-Jährige bewarb sich und übernahm schließlich die Verantwortung.

Zur einfacheren Organisation wurde den Studenten von ihrem Dozenten die Gründung eines Vereins nahegelegt. Die Satzung war geschrieben und die Anmeldung für das Vereinsregister musste nur zur Post gebracht werden. Das machte der ehemalige Student aber nicht. Die Mitorganisatoren ließ er glauben, die Vereinsgründung sei perfekt, dafür erfand er eine Vereinsnummer. Mitgliedsbeiträge und angebliche Auslagen soll er für private Zwecke genutzt haben. Erst Monate später erfuhren die vermeintlichen Mitglieder davon.

In der Verhandlung kam raus, dass die unterschriebene Mitgliederliste gefälscht sein könnte, da ein Zeuge das Papier nie unterschrieben habe. Das konnte aber nicht bewiesen werden, weil die Liste dem Gericht nicht vorlag.

Weiter wurde dem Angeklagten vorgeworfen, mehrfach Geld für eigene Zwecke vom Vereinskonto genommen zu haben, insgesamt knapp 3.000 Euro. Der Beschuldigte gab an, das Geld für Kosten der Veranstaltung verwendet zu haben. Das Konto lief privat auf den Namen eines Freundes und Mitstreiters. Die Geldkarte war für Eik H. nach eigener Angabe frei zugänglich – über Nutzungsregeln sei nie gesprochen worden. Da das Geld keinem eingetragenen Verein gehörte, ist unklar, ob die Abhebungen rechtmäßig waren.

Die Organisatoren traten bei Terminen unzulässigerweise als Verein auf, wenn auch meist unwissentlich. Ob das strafbar ist, muss das Gericht noch entscheiden. Durch unprofessionelle Organisationsmethoden der Veranstalter entstand außerdem finanzieller Schaden. Die Staatsanwältin beschrieb das so: „Als hätten Sie das am Frühstückstisch ausgekaspert.“ Formalien zur juristischen Absicherung von Beteiligten fehlen. So wurden Absprachen mündlich gemacht und nicht eingehalten. Auch schriftliche Vereinbarungen wurden gebrochen und Rechnungen blieben unbezahlt. Wer welche Absprachen getroffen hat, ist nicht immer nachvollziehbar.

Da nur die Hälfte der erwarteten 2.000 Teilnehmer kam, stand am Ende der Veranstaltung ein finanzielles Minus. Den Schaden hatten die Dienstleister. Der Technik-Verantwortliche hatte keinen schriftlichen Vertrag und blieb auf einer fünfstelligen Summe sitzen. Obwohl ihm die spätere Bezahlung mündlich zugesichert wurde, bekam er bis heute nur Teilbeträge.

Schließlich soll ein Teil der Bareinnahmen während der Veranstaltung verschwunden sein. Wie viel von bis zu 12.000 Euro fehlen, kann wegen fehlender Schriftstücke nicht bestimmt werden. Weil zwei wichtige Zeugen nicht vor Gericht erschienen, wurde die Verhandlung vertagt.