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Bachmann erneut rechtskräftig verurteilt

Der Pegida-Mitgründer akzeptiert nun doch den Schuldspruch wegen der verbotenen Veröffentlichung eines Haftbefehls. Zahlen sollen aber andere für ihn.

Von Karin Schlottmann
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Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach der Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl verbreitet hatte.
Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach der Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl verbreitet hatte. © Sven Ellger

Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann hat wenige Tage vor der öffentlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Dippoldiswalde seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl teilweise zurückgezogen. Das Gericht hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, nachdem er nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz einen Haftbefehl gegen einen der Beschuldigten per Internet-Chat verbreitet hatte.  

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