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Bachmann wegen Volksverhetzung verurteilt

Dass er Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnet hat, räumt Lutz Bachmann inzwischen ein. Jetzt hat das Dresdner Landgericht über die Strafe für die Beleidigungen entschieden.

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© dpa

Dresden. Das Landgericht Dresden hat am Mittwoch in einem Berufungsverfahren eine bereits im Mai vom Amtsgericht augesprochene Geldstrafe gegen Lutz Bachmann bestätigt. Damit ist der Pegida-Chef nun rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der 43-Jährige Mitgründer des Bündnisses war bei der Verhandlung nicht anwesend. Er sei auf Teneriffa geblieben, erklärte seine Anwältin Katja Reichel. Weil es bei der Berufungsverhandlung nur noch um das Strafmaß ging, musste Bachmann nicht anwesend sein.

Der Platz neben Anwältin Katja Reichel ist leer. Lutz Bachmann ist zur Verhandlung vor dem Landgericht nicht erschienen.
Der Platz neben Anwältin Katja Reichel ist leer. Lutz Bachmann ist zur Verhandlung vor dem Landgericht nicht erschienen. © Robert Michael
Die Verhandlung des Strafmaßes scheint nur auf wenig Interesse zu stoßen.
Die Verhandlung des Strafmaßes scheint nur auf wenig Interesse zu stoßen. © szo
Im Saal und vor dem Gerichtsgebäude haben sich fast nur Pressevertreter versammelt.
Im Saal und vor dem Gerichtsgebäude haben sich fast nur Pressevertreter versammelt. © szo

Bachmann war im Mai in erster Instanz wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zur Zahlung von 9 600 Euro verurteilt worden. Dieses Strafmaß ist jetzt bestätigt worden.

Beim ersten Verfahren hatte der Pegida-Führer noch bestritten, in Facebook-Postings Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnet zu haben. Vor drei Wochen ließ er über seine Anwältin jedoch mitteilen, dass er die Vorwürfe nun einräumt. Daher ging es in dem Berufungsverfahren auch nur noch um das Strafmaß und nicht mehr um die Tat.

Die Verhandlung am Mittwoch begann mit der Verlesung von Bachmanns Vorstrafenregister. Nach gut einer Dreiviertelstunde war Richter Martin Schultze -Griebler damit fertig. Anschließend fragte der Richter beide Seiten, ob sie an ihren Berufungen festhalten wollen - oder nicht doch die bereits ausgesprochene Geldstrafe akzeptieren mögen. Nach einer kurzen Pause zogen schließlich beide Seiten zurück, sodass das Urteil rechtskräftig wurde. Eine erneute Berufung ist nicht möglich. Damit zählt die Verurteilung wegen Volksverhetzung nun auch endgültig zu Bachmanns Vorstrafen.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Mai aufgrund der zahlreichen Vorstrafen Bachmanns eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Ob Bachmann während der Verhandlung tatsächlich auf den Kanaren war, ist derweil zu bezweifeln. Seine auf Facebook verbreitete Reaktion auf das verkündete Strafmaß wird mit der Ortskennung Wien ausgegeben. Ein weiteres Posting hat er den Daten des sozialen Netzwerks zufolge kurze Zeit später vom tschechischen Brno aus abgesetzt. (dpa/szo)