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Bachmann wieder vor Gericht

Das Urteil ist rechtskräftig: Der Pegida-Mitbegründer hat sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Nun entscheidet die nächste Instanz in der Berufung neu über das Strafmaß.

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© SZ

Dresden. Pegida-Mitbegründer Lutz Bachmann steht am Mittwoch erneut vor Gericht. Das Landgericht Dresden entscheidet dann in einem Berufungsprozess über eine Verurteilung wegen Volksverhetzung.

Die Verhandlung beschränkt sich allerdings auf das Strafmaß, nachdem Bachmann den Vorwurf der Volksverhetzung vor zwei Wochen eingeräumt hatte. Es geht um Facebook-Kommentare vom September 2014, in denen Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet wurden.

Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann Anfang Mai wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zu einer Geldstrafe von 9 600 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte - auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen unter anderem wegen Drogenhandels oder mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Während des Verfahrens und auch danach hatte Bachmann bestritten, Verfasser der Posts gewesen zu sein. In dem Berufungsprozess sollte der Fall eigentlich komplett neu verhandelt werden. Doch vor zwei Wochen kam dann die Wende: Durch Bachmanns Eingeständnis entfällt die Beweisaufnahme. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben ihre Berufungen auf das Strafmaß beschränkt. „Die Schuld steht fest“, sagte ein Staatsanwalt. Das Urteil des Amtsgerichts sei dahingehend rechtskräftig, erklärte ein Sprecher des Landgerichts. Es gehe nun nur noch um die Strafhöhe.

Bachmann lebt derzeit auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa und fliegt regelmäßig zu den Pegida-Kundgebungen nach Dresden ein. Aber auch in seiner Wahlheimat kürzlich ist der 43-Jährige umstritten, das Inselparlament erklärte ihn kürzlich zur „unerwünschten Person“.

Auch in Dresden wächst nach den Pöbeleien von Pegida bei der zentralen Feier zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober der Widerstand. Die Stadt hat Bachmann wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt und ihm und seinem Mitstreiter Siegfried Däbritz per Bescheid verboten, bei den montäglichen Pegida-Kundgebungen als Versammlungsleiter zu agieren. (szo/dpa)