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Strafe für Bachmann wegen Haftbefehl

Der Dresdner Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen Haftbefehl weiterverbreitet.

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Lutz Bachmann kündigte bereits an, das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde anzufechten.
Lutz Bachmann kündigte bereits an, das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde anzufechten. © Matthias Rietschel (Archiv)

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, Lutz Bachmann wegen „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverfahren“ zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro zu verurteilen. Er hat jetzt einen entsprechenden Strafbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde erhalten. Das sagte Bachmann selbst am Montagabend bei einer Pegida-Demo in Dresden. Der 46-Jährige kündigte an, das Urteil anzufechten.

Der vielfach vorbestrafte Pegida-Mitbegründer, der zurzeit auf Teneriffa lebt, soll Ende August 2018 einen Haftbefehl weiterverbreitet haben. Nach dem tödlichen Messerangriff auf Daniel H. in Chemnitz am 26. August 2018 hatte ein Justizbediensteter den Haftbefehl eines damaligen Tatverdächtigen, der wenige Wochen später entlastet wurde, an verschiedene Personen weitergeleitet. Der Beamte wurde wegen Geheimnisverrats angeklagt.

Auch Bachmann hat den Haftbefehl nach Angaben der Dresdner Staatsanwaltschaft verbreitet. Es sei verboten, im Wortlaut aus Anklageschriften oder anderen Dokumenten zu berichten, so Behördensprecher Jürgen Schmidt. Neben Lutz Bachmann werde auch gegen eine Reihe weiterer Beschuldigter ermittelt, darunter der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Chef der Initiative Pro Chemnitz. Bachmann kündigte an: „Ihr macht mich nicht mundtot.“ (SZ/lex)