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Bärenfell und Vogelkrallen

Welche Tiere oder Pflanzen dürfen als Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden? Zoll und Bundesamt für Naturschutz beantworten diese Frage jetzt auf einer Website.

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Ein vom deutschen Zoll beschlagnahmtes Bärenfell mit Kopf (Symbolfoto)
Ein vom deutschen Zoll beschlagnahmtes Bärenfell mit Kopf (Symbolfoto) © dpa/ Daniel Karmann

Welche Souvenirs dürfen nach Deutschland eingeführt werden und was ist dabei zu beachten? Darüber können sich Reisende jetzt unter www.artenschutz-online.de barrierefrei und bequem per Smartphone, Tablet oder Computer informieren. Die Anwendung hilft Urlauberinnen und Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen - und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden.

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: "Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz. Deshalb gilt: Wer Souvenirs nach Deutschland mitbringen möchte, sollte sich genau über die Artenschutzbestimmungen informieren. Das gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für deren Bestandteile wie Reptillederprodukte und Elfenbeinschnitzereien. Die neue Website macht es Urlaubern denkbar einfach: Sie bietet alle notwendigen Informationen, die man braucht, um Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zu vermeiden."

Zoll nimmt gesetzlichen Auftrag ernst

Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion und Chef der für den Artenschutz bundesweit zuständigen Fachdirektion mit Sitz in Nürnberg betont: "Der Zoll nimmt seinen gesetzlichen Auftrag bei der Bekämpfung des Schmuggels von artengeschützten Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Produkten sehr ernst. Das gilt auch für die notwendige Präventionsarbeit, in der das Online-Angebot 'Artenschutz im Urlaub' einen wichtigen Baustein darstellt."

Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit über 1.300 Beschlagnahmeverfahren, nach Aufgriffen geschützter Tiere und Pflanzen bzw. deren Teile und Erzeugnisse durchgeführt. Denn: Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen als Souvenirs angeboten. Doch Reisende laufen stets Gefahr, dass diese Mitbringsel bei der Einreise beschlagnahmt und eingezogen werden. Das Bundesamt für Naturschutz kann auch ein Bußgeld gegen sie verhängen oder sogar ein Strafverfahren einleiten.

Reisende müssen nur Land eingeben

Nutzerinnen und Nutzer der Website können jetzt prüfen, ob es sich bei der Einfuhr eines Souvenirs um eine geschützte Art bzw. ein daraus hergestelltes Produkt handelt: Wenn Reisende das Land eingeben, aus dem sie ein Souvenir mitbringen möchten, erhalten sie eine Auflistung aller geschützten Tiere und Pflanzen, die in diesem Land angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen. Auf der Website werden nicht nur die Arten gelistet und fortlaufend aktualisiert, auch einzelne, aus den Arten hergestellte Produkte sind jeweils mit Fotos und Beschreibung aufgeführt.

Grundlage dafür sind insgesamt mehr als 10.000 Beschlagnahmen, die seit 1996 durch das BfN ausgewertet wurden. Darüber hinaus kann über die Suchfunktion auch gezielt nach Arten bzw. daraus hergestellten Produkten gesucht werden. Die Bedienung wird mithilfe von Piktogrammen erleichtert. Zusätzlich werden Informationen in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache angeboten. (dpa)