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Balkon: Mieter darf Sichtschutz anbringen

Zumindest unter bestimmten Bedingungen. Das sollte man beachten:

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© pexels.com/Artem Beliaikin (Symbolfoto)

Mieter dürfen an ihren Balkonen einen Sichtschutz anbringen. Er darf aber nicht über die Balkonrüstung ragen und sollte mit dem Erscheinungsbild der Außenfassade vereinbar sein, erklärt der Mieterverein München. Hier müsse im Einzelfall abgewogen werden, was in Ordnung ist und was nicht.

Wenn Mieter eine Markise installieren wollen, müssen sie den Vermieter fragen. Denn damit greifen sie im Regelfall in die Bausubstanz des Hauses ein. Und für bauliche Veränderungen brauchen Mieter immer das Einverständnis ihres Vermieters.

Auf jeden Fall genehmigungsfrei ist ein klassischer Sonnenschirm, der in einem Ständer am Boden steht. Auch eine an der Balkonbrüstung befestigte Schirmhalterung ist in der Regel kein Problem, sofern sie bei einem Auszug problemlos abgebaut werden kann. (dpa-tmn)