Von Helene Krause
Die Angeklagte steht nicht zum ersten Mal wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug vorm Amtsgericht Döbeln. Erst im Januar hatte das Gericht sie wegen der fünffachen Fälschung von Überweisungsträgern zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Gegen das Urteil war sie in Einspruch gegangen. Die Revisionsverhandlung fand noch nicht statt. Doch das alles hinderte sie nicht daran, noch einmal zu probieren, mit derselben Masche an Geld zu kommen.
Am 13. August 2013 legte die Beschuldigte in einer Filiale der Commerzbank eine Überweisung der Lugano Kredit GmbH Ahlen in Höhe von 1.300 Euro vor. Diese ging zulasten eines Kontos dieser Bank. Mit dem überwiesenen Geld wollte die Beschuldigte ihre Stromrechnung bei den Stadtwerken Döbeln begleichen. Um die Bank in Ahlen zu täuschen, unterschrieb sie die Überweisung mit einem falschen Namen. Die Commerzbank buchte das Geld von der Lugano Kredit GmbH ab. Doch die Sache flog auf. Die Bank in Ahlen merkte, dass das Geld widerrechtlich von einem ihrer Konten abgebucht wurde. Die 35-jährige Döbelnerin landete erneut vor Gericht.
Die Angeklagte gesteht das Vergehen. „Es tut mir leid“, sagt sie immer wieder. Auch in ihrem Schlusswort beteuert sie das mehrfach. Grund für die Tat sollen ihre Schulden in Höhe von 3.000 Euro und ihr Drogenkonsum sein. Wegen beidem geht sie seit kurzer Zeit zu den Beratungen der Diakonie. Vom 14. März bis zum 18. April 2014 verbüßte sie eine Freiheitsstrafe wegen falscher Verdächtigung. Zu der Haftstrafe war sie am 11. September 2013 verurteilt worden. Und im Januar 2013 hatte sie eine Geldstrafe wegen des Erschleichens geringwertiger Gegenstände erhalten.
Zeugen wurden zu der Verhandlung nicht geladen. Das Gericht glaubt dem Geständnis der Angeklagten. Es verurteilt sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 10 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.