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Bauantrag für neue Moschee in Dresden

In der Johannstadt soll ein muslimisches Gebetshaus entstehen. Doch Pläne der Stadt sprechen gegen das Vorhaben. 

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In der Johannstadt ist ein Moscheebau geplant.
In der Johannstadt ist ein Moscheebau geplant. © Symbolfoto: dpa

In der Johannstadt soll eine Moschee gebaut werden. Die Stadt bestätigt, dass ein entsprechender Bauantrag für die Marschnerstraße 2 vorliegt. Auf dem Gelände ist seit dem Jahr 2009 das Kultur- und Begegnungszentrum Marwa el-Sherbini beheimatet. Die Dresdner Islamgemeinde hatte es gegründet, um der vor zehn Jahren in Dresden ermordeten Ägypterin Marwa el-Sherbini zu gedenken.

Zu den konkreten Plänen möchte sich der Vorsitzende Dr. Saad Elgazar zunächst nicht äußern. Er steht auch der sogenannten Sächsischen Begegnungsstätte (SBS) ebenfalls mit Sitz in der Marschnerstraße 2 vor. Laut deutschem Verfassungsschutz steht das Netzwerk im Verdacht, Beziehungen zur radikalislamischen Muslimbruderschaft zu unterhalten. Elgazar hat diese Vorwürfe mehrfach von sich gewiesen und das SBS ausschließlich zu selbstverwalteten, lokalen muslimischen Gemeinden in Sachsen erklärt.

Laut Stadt ist der Bauantrag für eine Moschee derzeit unvollständig und kann vom Bauaufsichtsamt nicht bearbeitet werden. Zudem heißt es: „Das Vorhaben ist aktuell nicht genehmigungsfähig, da der Stadtrat eine Veränderungssperre für das Gebiet Marschnerstraße, Canalettostraße erlassen hat.“ Hintergrund ist ein Bebauungsplan in dem Gebiet. Die Fläche soll städtebaulich weiterentwickelt, neu geordnet und sensibel nachverdichtet werden, heißt es in einem Antrag der Verwaltung von 2018.

Weil der Straßenzug in der Nähe des Straßburger Platzes zwischen Marschner-, Canaletto- und Comeniusstraße sehr unterschiedlich bebaut ist – unter anderem mit ein- bis elfgeschossigen Häusern, mit Büro- aber auch Sozialeinrichtungen – hatte der Stadtrat erklärt, dass zunächst bestimmt werden müsse, woran sich künftige Bauvorhaben orientieren sollen. Somit könnte das Bauvorhaben Moschee angelehnt werden. Laut Verwaltungsantrag soll nämlich auch erst einmal geklärt werden, welche Flächen im Gebiet überhaupt bebaut werden können. (SZ/mes)