Pirna
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Bauern dürfen trotz Quarantäne raus

So lange sie nicht positiv auf Corona getestet sind, dürfen Landwirte in der Sächsischen Schweiz weiter arbeiten. Es geht um die Versorgung der Tiere.

Von Dirk Schulze
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Die Tiere müssen versorgt werden.
Die Tiere müssen versorgt werden. © Daniel Schäfer

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lockert die Quarantäne-Regeln für Mitarbeiter in der Landwirtschaft. Wer in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätig ist, darf künftig weiterhin seiner Arbeit nachgehen, auch wenn er als Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer eigentlich unter Quarantäne steht. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Landratsamt Pirna am Sonntag erlassen hat. 

Die Lockerungen sind an folgende Bedingungen geknüpft: Die betreffenden Personen müssen zweimal täglich Fieber messen und bei kleinsten Anzeichen von Symptomen oder Fieber sofort ihren Dienst abbrechen und sich beim Gesundheitsamt melden. Erst wenn ein PCR-Test auf das Coronavirus positiv ausfällt oder sich typische Symptome zeigen, ordnet die Behörde die häusliche Quarantäne an und spricht ein Arbeitsverbot aus.  

Alle allgemein geltenden Hygiene- und Kontaktbeschränkungs-Vorschriften müssen trotzdem eingehalten werden.

Die Neuregelung sei erforderlich, um die Versorgung der in der Landwirtschaft gehaltenen Tiere sicherzustellen, teilt das Landratsamt mit. Daher werde für die dort Beschäftigten die Anwendung des sogenannten "Berliner Modells" verfügt. Die Mitarbeiter der Landwirtschaftsbetriebe, die als Reiserückkehrer oder Kontaktpersonen zählen, können dadurch weiterhin ihren Dienst tun, obwohl sie eigentlich in häuslicher Quarantäne sein müssten.

Unter Einhaltung der genannten Bedingungen sei eine Lockerung der ansonsten sehr strengen Quarantäne-Vorschriften vertretbar, da die Tätigkeiten in der Landwirtschaft in der Regel allein oder weit entfernt von anderen dort arbeitenden Personen und zumeist im Freien ausgeübt werden, erklärt das Landratsamt.

Für Produktionsbetriebe außerhalb der Landwirtschaft gelte dies nicht. Die Bedingungen dort seien nicht vergleichbar.

Kontaktdaten für die Anzeige beim Gesundheitsamt:
[email protected] bzw. Telefon: 03501/515-4623