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Mutmaßlicher Astwerfer kommt vor Gericht

Jahrelang hat ein Mann im Oberland Autofahrer gefährdet. Jetzt wurde Anklage gegen einen Tatverdächtigen erhoben.

Von Franziska Springer
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Mit diesen Fotos suchte die Polizeidirektion Görlitz im September 2019 nach dem Mann, der immer wieder Autofahrer im Oberland gefährdet haben soll.
Mit diesen Fotos suchte die Polizeidirektion Görlitz im September 2019 nach dem Mann, der immer wieder Autofahrer im Oberland gefährdet haben soll. © Polizeidirektion Görlitz

Bautzen/Görlitz. Insgesamt 52 Mal soll ein 49-jähriger Tscheche Autofahrer in den Landkreisen Bautzen und Görlitz gefährdet haben, indem er Äste oder Baumstämme auf die Straße legte. Wegen des Verdachts des schweren, vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat die Staatsanwaltschaft Görlitz jetzt vor dem Görlitzer Landgericht Anklage gegen ihn erhoben.

Die Taten datiert Staatsanwalt Christopher Gerhardi auf einen langen Zeitraum: Zwischen dem 30. November 2014 und dem 24. November 2019 sollen sich die Straftaten im gesamten Oberland zugetragen haben. Vornehmlich sei der Verdächtige in der Gegend um Neusalza-Spremberg aktiv gewesen, soll aber auch Taten im Bereich des Wassergrundes zwischen Sohland und Taubenheim verübt haben.

Verdächtiger ist nicht vorbestraft

Gefasst werden konnte der Gesuchte erst, als er versuchte, eine Zivilstreife zu behindern. "So ist man überhaupt erst auf ihn gekommen", sagt Christopher Gerhardi. Denn vorbestraft ist der Mann bislang weder in Tschechien noch in Deutschland.

Aufgrund der Ähnlichkeit der Taten, so Gerhardi weiter, habe man dem 49-Jährigen im Ermittlungsverfahren 52 Fälle zugeordnet. "Ob ihm all diese Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung nachgewiesen werden können, bleibt abzuwarten", sagt der Staatsanwalt. Denn bislang bestreitet der Angeschuldigte den Vorwurf. Auch Rückschlüsse auf sein Motiv kann Gerhardi deshalb bislang nicht ziehen. Sollte das Gericht dem Mann seine Schuld beweisen, drohen ihm - abhängig davon, wie viele Taten ihm nachgewiesen werden können - zwischen ein und 15 Jahren Haft.

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