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Opfer versuchten Totschlags aus Klinik entlassen

Bei einem Angriff in Bautzen war ein 40-Jähriger kurz nach Weihnachten lebensgefährlich verletzt worden. Jetzt ist klar, wie die Verletzung zustande kam.

Von David Berndt
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Der Ende Dezember an der Wallstraße in Bautzen schwer verletzte Mann war in eine Klinik gebracht und notoperiert worden. Jetzt konnte er das Krankenhaus wieder verlassen.
Der Ende Dezember an der Wallstraße in Bautzen schwer verletzte Mann war in eine Klinik gebracht und notoperiert worden. Jetzt konnte er das Krankenhaus wieder verlassen. © Symbolbild/SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der am 27. Dezember an der Wallstraße in Bautzen schwer verletzte Mann ist an diesem Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen worden, wie eine Sprecherin der Polizeidirektion Görlitz bestätigt. „Dem Geschädigten geht es, den Umständen entsprechend, soweit gut. Sein Zustand ist stabil“, erklärt Anja Leuschner auf Anfrage von Sächsische.de.

Laut Staatsanwalt Christopher Gerhardi hatte der Mann schwere Stichverletzungen davongetragen. Die Ermittlungen seien noch in vollem Gange. „Nähere Einzelheiten zum Stand der Ermittlungen können daher derzeit nicht mitgeteilt werden.“

Der bislang Tatverdächtige ist laut Polizeisprecherin weiterhin der Tat verdächtig und befindet sich nach wie vor in Untersuchungshaft. „Es wird nach wie vor wegen versuchten Totschlags ermittelt.“

Der Zeugenaufruf der Polizei habe bislang keine Reaktionen hervorgerufen. Allerdings habe sich ein Zeuge unabhängig davon gemeldet. Seine Aussage fließe mit in die laufenden Ermittlungen ein.

Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft

Am 27. Dezember war es gegen 15 Uhr in einer Grünanlage an der Bautzener Wallstraße zu einem Angriff beziehungsweise einer Auseinandersetzung gekommen, wobei ein 40-Jähriger schwer verletzt wurde. Er musste notoperiert werden.

Kurz nach dem Angriff hatte die Polizei einen 39-jährigen Tatverdächtigen festgenommen, der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Er befindet sich seitdem in Haft. „Derzeit gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass noch weitere Personen in die Tat verwickelt sind“, sagt Polizeisprecherin Anja Leuschner.

Laut Staatsanwalt Christopher Gerhardi sieht das Gesetz für Totschlag eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor, „besonders schwere Fälle sind mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu ahnden“. Der Versuch könne allerdings milder bestraft werden. Dann reduziere sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bis maximal elf Jahre und drei Monate.