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Bautzen: Anwärter für Schöffenamt bestimmt

Der Stadtrat Bautzen hat über eine Vorschlagsliste für Schöffen entschieden. Wer das Ehrenamt am Ende antreten darf, legt nun aber ein anderes Gremium fest.

Von Katja Schlenker
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Eine Vorschlagsliste für Schöffen haben die Bautzener Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt.
Eine Vorschlagsliste für Schöffen haben die Bautzener Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung festgelegt. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Eine Vorschlagsliste für Schöffen haben die Bautzener Stadträte in ihrer jüngsten Sitzung zusammengestellt. Die ehrenamtlichen Richter sollen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 im Einsatz sein, unter anderem am Amtsgericht Bautzen.

In geheimer Wahl konnten die anwesenden Stadträte sich für die Bewerber entscheiden, welche alle in der Stadt Bautzen wohnhaft sein müssen, um zugelassen zu werden. Jeder der Anwärter benötige eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden oder wenigstens Stimmen von der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats, erklärte Anja Jurisch, die Leiterin des Rechtsamts der Stadt Bautzen.

Alle Bewerber erhielten das notwendige Votum und wurden in den Beschluss aufgenommen. Die Vorschlagsliste wurde anschließend einstimmig von den Stadträten verabschiedet. Die endgültige Auswahl und Berufung der Schöffen trifft der Wahlausschuss beim Amtsgericht, informierte die Leiterin des Rechtsamts.

Die Vorschlagsliste kann noch bis zum 6. Juni 2023 bei der Stadtverwaltung im Rathaus eingesehen werden. Wenn berechtigte Gründe bestehen, kann bis dahin gegen einzelne Kandidaten schriftlich Einspruch erhoben werden. 2019 wurden zuletzt neue Schöffen ins Amt berufen.