„Garagenbesitzer haben Anspruch auf Entschädigung“
Die Stadt Bautzen will Besitzer von DDR-Garagen auf städtischem Grund enteignen. Zwei Anwälte erklären, ob das rechtens ist und was Besitzer tun können.
Bautzen. Wegen der Grundsteuerreform sollen alle sogenannten DDR-Garagen in Bautzen von privaten in städtischen Besitz
übergehen. Derzeit gibt es in der Stadt noch etliche Garagen, die in der DDR-Zeit gebaut
wurden und ihren Besitzern gehören, aber auf städtischem Grund
und Boden stehen. In der DDR war das möglich, und durch eine Übergangsregelung waren die Besitzer bisher vor Enteignung geschützt. Doch diese läuft nun aus.