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Bautzen: Was der Beschluss zur Flüchtlingshilfe bedeutet

Nach dem Kreistagsbeschluss zur Streichung von Leistungen für geduldete Asylbewerber gibt es jede Menge Kritik und viele Fragen. Hier sind einige Antworten.

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Der Landkreis Bautzen will Leistungen für geduldete Asylbewerber kürzen. Um welche geht es wirklich, und wer ist davon betroffen?
Der Landkreis Bautzen will Leistungen für geduldete Asylbewerber kürzen. Um welche geht es wirklich, und wer ist davon betroffen? © dpa/Robert Michael

Bautzen. Nach dem von AfD und CDU gemeinsam durchgesetzten Beschluss des Bautzener Kreistages, wonach Integrationsleistungen für ausreisepflichtige Flüchtlinge im Landkreis Bautzen gestrichen werden sollen, schlagen die Wogen hoch. Kritisiert wird von vielen Seiten, dass der Beschluss nur zustande kam, weil die Mehrheit der CDU-Fraktion den von der AfD gestellten Antrag unterstützte. Das wird als "Dammbruch" bezeichnet und sorgt bis in die Berliner CDU-Parteizentrale für scharfe Kritik an der Bautzener CDU-Kreistagsfraktion.

Aber auch zum Inhalt des Beschlusses gibt es viele Diskussionen, Fragen und auch Missverständnisse. Um welche Leistungen geht es eigentlich? Wer ist betroffen? Das sind die Fakten.

Werden nun Sozialleistungen für Geflüchtete gekürzt?

Nein, das ist laut Landratsamt nicht der Fall. Leistungen für Geflüchtete, die durch das Asylbewerberleistungsrecht definiert werden, bleiben unverändert. Dazu zählen Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, medizinische Versorgung und Leistungen für den persönlichen Bedarf. Nicht gekürzt werden auch mögliche Leistungen des Jugendamtes oder des Jobcenters, etwa die Übernahme von Kita-Kosten oder Leistungen nach dem "Bildung und Teilhabe"-Gesetz. Dazu zählen unter anderem Mittagessen in Kita und Schule sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel in Form von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine.

Eine Kürzung der genannten Leistungen sei rechtlich nicht möglich und durch den Beschluss auch nicht beabsichtigt, teilt das Landratsamt mit.

Um welche Leistungen geht es dann überhaupt?

Der Beschluss zielt auf weitere Integrationsleistungen für Geflüchtete ab, die in den "Integrationsleitlinien des Landkreises Bautzen" benannt sind, erläutert Pressesprecherin Frances Lein. Diese seien 2016 durch den Kreistag beschlossen worden, um besser auf die damals neu entstandene Situation reagieren zu können. Dabei gehe es nicht um direkte Geldleistungen. Vielmehr verpflichte sich der Landkreis zu folgenden Integrationsgrundsätzen:

  • Spracherwerb
  • Bildung
  • Erwerbsleben
  • Wohnen und Zusammenleben
  • Gesellschaftliche Teilhabe

Zudem sei die aktive Beratung und Unterstützung zur freiwilligen Ausreise, die sogenannte Rückkehrberatung, ein Schwerpunkt.

Wer ist von dem Beschluss des Kreistages betroffen?

Einschränkungen sollen sich nur auf abgelehnte Asylsuchende beziehen, die ausreisepflichtig sind, jedoch geduldet werden. Von diesen seien wiederum alle ausgenommen, die über eine geklärte Identität verfügen, intensive Integrationsbemühungen vorweisen und die Aufenthaltsbeendigung nicht rechtsmissbräuchlich verhindert haben, betont das Landratsamt.

Derzeit leben 713 Asylsuchende mit einer Duldung im Landkreis Bautzen. In 400 Fällen würden medizinische oder sonstige Gründe eine Abschiebung unmöglich machen. An fehlenden Dokumenten scheitere dies bei 313 Personen. Diese wären von den Kürzungen laut Kreistagsbeschluss betroffen.

Denn Geduldete sind nach geltendem Asylrecht verpflichtet, freiwillig auszureisen oder daran mitzuwirken, dass eine Abschiebung möglich wird, also auch die entsprechenden Dokumente zu besorgen. Bei fehlender Mitwirkung kann auch bei den Leistungen nach Asylbewerberleistungsrecht gekürzt werden.

Ab wann sollen die Kürzungen gelten?

Der Beschluss des Kreistages hat zunächst keine unmittelbaren Kürzungen zur Folge, so Pressesprecherin Frances Lein. Vielmehr solle bis März 2023 eine Überarbeitung der Integrationsleitlinien erfolgen. Diese würden dann erneut dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Erst dann stehe fest, ob tatsächlich freiwillige Integrationsleistungen gekürzt werden und wenn ja welche. (SZ)