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Ohne Führerschein in die falsche Richtung

In Cunewalde haben Beamte den Fahrer eines Kleinkraftrades ausgegriffen. Der fuhr falsch die Einbahnstraße - nicht sein einziges Vergehen.

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Auf den minderjährigen Fahrer eines Kleinkraftrades wurden Beamte in Cunewalde aufmerksam, als er eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befuhr.
Auf den minderjährigen Fahrer eines Kleinkraftrades wurden Beamte in Cunewalde aufmerksam, als er eine Einbahnstraße in die falsche Richtung befuhr. © Archivbild: Rene Meinig

Cunewalde. Weil er in einer Einbahnstraße in die falsche Richtung fuhr, wurden Beamte am Sonnabendvormittag auf den Fahrer eines Kleinkraftrades in Cunewalde aufmerksam.

Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Versicherungskennzeichen des Fahrzeugs aus dem Jahr 2014 stammten. Darüber hinaus befand sich der 14-jährige Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Führerscheins. Gegen ihn fertigten die Beamten eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. (SZ)

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