Bautzen. Die Energiepreisbremsen für 2023 sind beschlossene Sache. Zwar kommen sie für Gas, Strom und Fernwärme erst ab dem 1. März, gelten aber rückwirkend zum 1. Januar. Wie das im Landkreis Bautzen zwischen Versorgern und Vermietern sowie Hausbesitzern und Mietern funktioniert, erklärt Sächsische.de im Überblick.
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