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So funktionieren die Energiepreisbremsen im Kreis Bautzen

Mieter und Hausbesitzer sollen bei den Kosten für Strom, Gas und Fernwärme entlastet werden. Wie Versorger und Vermieter im Landkreis das umsetzen.

Von David Berndt
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Für Gas, Strom und Fernwärme gelten rückwirkend ab 1. Januar 2023 Preisbremsen. Mit der Umsetzung der Regelungen sind die Versorger und Vermieter im Landkreis Bautzen derzeit beschäftigt.
Für Gas, Strom und Fernwärme gelten rückwirkend ab 1. Januar 2023 Preisbremsen. Mit der Umsetzung der Regelungen sind die Versorger und Vermieter im Landkreis Bautzen derzeit beschäftigt. © Montage: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Die Energiepreisbremsen für 2023 sind beschlossene Sache. Zwar kommen sie für Gas, Strom und Fernwärme erst ab dem 1. März, gelten aber rückwirkend zum 1. Januar. Wie das im Landkreis Bautzen zwischen Versorgern und Vermietern sowie Hausbesitzern und Mietern funktioniert, erklärt Sächsische.de im Überblick.

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