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Kreis Bautzen: Keine Einschränkungen bei Warmwasserversorgung

In Dippoldiswalde gibt es für einige Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten warmes Wasser. So reagieren Großvermieter im Kreis Bautzen.

Von David Berndt
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Die Großvermieter in Bautzen, Bischofswerda und Kamenz wollen die Warmwasserversorgung derzeit nicht einschränken.
Die Großvermieter in Bautzen, Bischofswerda und Kamenz wollen die Warmwasserversorgung derzeit nicht einschränken. © Symbolbild/dpa-tmn

Bautzen. Nur noch zehn beziehungsweise elf Stunden und auf drei Zeiträume verteilt. Wer Mieter bei der Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde ist, bekommt seit Anfang Juli nicht mehr durchgängig warmes Wasser. Es kommt nur noch von 4 bis 8, 11 bis 13 sowie 17 bis 21 Uhr, am Wochenende ab 16 Uhr, aus der Leitung. Mit dem Beschluss reagiert die Genossenschaft auf die steigenden Energiepreise.

Ziehen jetzt weitere Großvermieter nach? Sächsische.de hat bei Vermietern in Kamenz, Bautzen oder Bischofswerda nachgefragt und erklärt, wie die rechtliche Lage ist.

Wie halten es Vermieter im Kreis Bautzen mit der Warmwasserversorgung?

Die Großvermieter in Kamenz, Bautzen und Bischofswerda versorgen knapp 11.500 Haushalte mit Warmwasser. Vorerst will keiner von ihnen die Versorgung einschränken. Das ergab eine Umfrage von Sächsische.de.

„Wir planen, dieses Jahr gar nichts einzuschränken“, bestätigt etwa Kirsten Schönherr, Geschäftsführerin der Bautzener Wohnungsbaugesellschaft (BWB) und verantwortlich für 3.800 Haushalte. Die Wohnungsgenossenschaft Aufbau Bautzen mit knapp 1.400 und die Wohnungsbaugenossenschaft Einheit Bautzen mit fast 2.960 Haushalten haben derzeit ebenfalls nicht vor, die Wasserversorgung einzuschränken.

Gleiches gilt für die Wohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda (Wub), die etwa 1.000 Wohnungen mit Warmwasser versorgt. In Kamenz läuft es genauso. Sowohl die 1.482 Haushalte der Städtischen Wohnungsgesellschaft Kamenz (SWG) als auch die 858 Haushalte der Wohnungsbaugenossenschaft Kamenz (WBG) bekommen ihr Warmwasser weiterhin uneingeschränkt.

Warum ist eine Einschränkung für die Vermieter keine Option?

Laut BWB-Geschäftsführerin Kirsten Schönherr fehlt für solche Beschränkungen die gesetzliche Grundlage. Falko Glück sieht das auch so. Er ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied bei Aufbau Bautzen. „Mietrechtlich ist die Versorgung mit Warmwasser durch den Vermieter sicherzustellen“, sagt er.

Außerdem schreibe die Trinkwasserverordnung eine Mindestzirkulation sowie eine Mindesttemperatur vor. Das beuge dem Befall mit Legionellen vor. Das sind Bakterien, die bei Menschen verschiedene Krankheiten auslösen können.

Dennoch rechnet man bei Aufbau mit möglichen extremen Kostensteigerungen für Mieter und Unternehmen. „Wir unterstützen daher die Forderung des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften nach einem staatlichen Energiemanagement und einer wirksamen Kappung der Energiekosten für die Verbraucher und Wohnungsunternehmen“, sagt Falko Glück. Dem schließt sich André Hassa, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Einheit Bautzen, an.

Wub-Geschäftsführer Andreas Wendler aus Bischofswerda setzt auf seine Mieter. „Es steht uns nicht zu, unseren Mietern derartige Einschränkungen aufzuerlegen. Mündige, verantwortungsbewusste Bürger wissen selbst ob, wie, wann, was, wo gespart werden muss.“

Bei der Bautzener Genossenschaft Aufbau wäre eine Beschränkung der Warmwasserversorgung nur möglich, „wenn alle Mieter dem ausdrücklich zustimmen“, erklärt Vorstand Falko Glück. Bei der Genossenschaft in Dippoldiswalde hatte hingegen der Vorstand die Einschränkung der Warmwasserversorgung beschlossen und seine Mieter anschließend darüber informiert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht dieses Vorgehen kritisch. Es sei das falsche Signal. „Zudem ist die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet. Verbraucher sollten durch derartige Maßnahmen nicht noch zusätzlich verunsichert werden“, sagt Stefanie Siegert, Teamleiterin Digitales, Energie und Mobilität. „In rechtlicher Hinsicht sind wir der Auffassung, dass Mieter Minderungsansprüche gegenüber Vermietern haben können.“

Laut dem Deutschen Mieterbund ist es nicht zulässig, die Versorgung mit Warmwasser zu unterbrechen. Die Mindesttemperatur von 40 bis 50 Grad Celsius muss gewährleistet sein, außer Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Einschränkung.

Wie reagieren die Vermieter sonst bezüglich der steigenden Energiepreise?

Klar ist, dass im Landkreis Bautzen die Kosten für manche Mieter steigen werden. Die BWB hat laut Geschäftsführerin Kirsten Schönherr bereits die Vorauszahlungen für die Betriebskosten verdoppelt, damit die Mieter am Ende nicht so viel nachzahlen müssen. Das habe vor allem mit den gestiegenen Heizkosten zu tun.

„Die Preise steigen so rasant, dass wir hoffen, mit dieser Erhöhung hinzukommen“, sagt Kirsten Schönherr. Zwar könne die BWB andere Nebenkosten wie Grünpflege oder Hausreinigung reduzieren, aber der Großteil seien eben die Heizkosten. Die SWG in Kamenz plant ebenfalls noch in diesem Jahr, die Vorauszahlungen für die Betriebskosten zu erhöhen.