Bautzen. Bis zu 3.000 Euro steuerfrei können Arbeitgeber in Deutschland als Inflationsausgleichsprämie an ihre Beschäftigten zusätzlich zum Gehalt zahlen. Die Prämie ist Teil des dritten Entlastungspakets. Sie kann seit dem 26. Oktober 2022 und noch bis 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung. Wie halten es Arbeitgeber im Landkreis Bautzen damit? Sächsische.de hat nachgefragt.
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