Kreis Bautzen: Belegen Ausreisepflichtige Asylheim-Plätze?

Bautzen. Im Landkreis Bautzen leben derzeit 719 ausreisepflichtige Asylbewerber. Das bestätigt das Landratsamt auf Anfrage von Sächsische.de - und damit eine Aussage des Bautzener AfD-Landtagsabgeordneten Frank Peschel.
Peschel hatte die Tatsache, dass im leer stehenden Bautzener Spreehotel ab November erneut Asylbewerber untergebracht werden sollen, kritisiert. Seiner Ansicht nach brauche es keine neuen Kapazitäten zur Unterbringung, denn ausreisepflichtige Asylbewerber würden „notwendige Kapazitäten blockieren. Bis Mai 2022 erfolgten nur 14 Abschiebungen im Landkreis Bautzen.“ Das sei inakzeptabel. Der Landkreis Bautzen müsse Druck auf die sächsische Staatsregierung ausüben, damit konsequenter abgeschoben werde.
Viele ausreisepflichtigen Asylbewerber haben keinen Pass
Das Landratsamt teilt mit, dass zu den 14 abgeschobenen Asylbewerbern noch 41 freiwillige Ausreisen kämen, „die durch die Rückkehrberater des Landkreises initiiert wurden“. Allen abgelehnten Asylbewerbern würden demnach Informationen und Gespräche zum Thema freiwillige Ausreise angeboten. Für Rückführungen sei allerdings die Landesdirektion Sachsen (LDS) zuständig.
Von den ausreisepflichtigen Asylbewerbern leben laut LDS mehr als 550 in Sammelunterkünften. Sie „stammen unter anderem aus Afghanistan, Georgien, Irak, Iran, Libyen und der Türkei. Die Pflicht zur Ausreise besteht, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antrag auf Asyl abgelehnt hat“, erklärt die LDS.
Dass sie trotzdem noch im Landkreis Bautzen leben, könne verschiedene Gründe haben. „Haupthinderungsgrund für eine Abschiebung sind fehlende Passersatzpapiere oder die Erkrankung eines oder mehrerer Familienangehöriger.“ Erstes trifft im Landkreis Bautzen auf 344 Personen zu. Medizinische und sonstige Gründe stehen bei 375 Asylbewerbern einer Rückführung im Weg.
Landkreis rechnet mit mehr Asylsuchenden als geplant
Zu den sonstigen gehören etwa rechtliche Gründe, zum Beispiel wenn ein Familienmitglied noch ein Asylverfahren durchläuft. Weitere Gründe sind etwa eingeschränkte oder ausgesetzte Flugverbindungen. „Zudem müssen die Staatsanwaltschaften bei laufenden Ermittlungsverfahren ihre Zustimmung zur Abschiebung erteilen. Genauso wie bei Strafgefangenen eine Entscheidung getroffen werden muss, ob eine vorzeitige Haftentlassung zugunsten der Abschiebung in Betracht kommt“, führt die LDS weiter aus.
Zu bevorstehenden Abschiebungen oder Planungen von Abschiebungen erteile die LDS aufgrund der Vorschriften über das Dienstgeheimnis gemäß dem Aufenthaltsgesetz generell keine Auskünfte.
Grund für die Reaktivierung des Spreehotels als Asylunterkunft mit rund 200 Plätzen ist zum einen, dass der Landkreis mit einer höheren Zuweisung Asylsuchender rechnet und deshalb nach geeigneten Immobilien sucht. Dazu kommt, dass die Gemeinschaftsunterkunft in der Liselotte-Herrmann-Straße in Hoyerswerda wegen gravierender baulicher Mängel schließen muss. Dort sind derzeit 160 von 200 Plätzen belegt. Das Landratsamt verweist auf kaputte Fenster und undichte Gebäudefugen, wodurch Feuchtigkeit eindringt und für Schimmel sorgt. Das Dach müsse saniert, die Heizung und die Sanitäranlagen müssten erneuert werden.
Zum weiteren Vorgehen bei der Reaktivierung des Spreehotels erklärt das Landratsamt: „Die Stadt Bautzen und die Anwohner werden in die Vorbereitung einbezogen. Die Betreibung wird nun ausgeschrieben.“
Finanziert werde die Unterbringung durch den Freistaat Sachsen über die sogenannte Asylpauschale. „Bisher haben die vom Freistaat erstatteten Beträge die Kosten des Landkreises gedeckt“, erklärt das Bautzener Landratsamt.