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Kreis Bautzen genehmigt Ausnahme für Corona-Proteste

Demos in Sachsen dürfen aktuell nur unter starken Beschränkungen stattfinden. Für die Bautzener Corona-Proteste gibt es aber wieder eine extra Regelung.

Von David Berndt
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Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Bautzener Kornmarkt, hier mit einem Banner der rechtsextremen Gruppierung Freie Sachsen.
Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Bautzener Kornmarkt, hier mit einem Banner der rechtsextremen Gruppierung Freie Sachsen. © Archivfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Das Bautzener Landratsamt hat für die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen an diesem Montagabend erneut eine Ausnahme genehmigt. „In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden bei der ortsfesten Versammlung am 22. November 2021 auf dem Kornmarkt in Bautzen 300 Personen zugelassen“, teilte eine Sprecherin der Behörde frühen Montagnachmittag auf Anfrage von Sächsische.de mit.

Erlaubt sind laut der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung ortsfeste Versammlungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von zehn Personen. Die Anmelder der Versammlungen, die seit Februar immer montags auf dem Kornmarkt stattfinden, hatten einen Antrag zur Erhöhung der Teilnehmerzahl auf 1.000 eingereicht, dem somit teilweise stattgegeben wurde.

Für die Umsetzung der Auflagen sind laut Landratsamt die Ordner zuständig. „Darüber hinaus achtet der Polizeivollzugsdienst im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Umsetzung der Auflagen“, fügt die Landkreissprecherin hinzu. Ein zweiter Antrag der Anmelder zur Durchführung eines Aufzuges wurde indes „aufgrund der Infektionslage“ abgelehnt. Laut aktueller Corona-Schutzverordnung können „im Einzelfall Ausnahmen bewilligt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.“

Bereits für die Bautzener Corona-Proteste am 8. November hatte das Landratsamt eine Ausnahme erlaubt. Auch dort ging es den Anmeldern darum, einen Aufzug durchzuführen, was wegen der damals geltenden Vorwarnstufe nicht vorgesehen war. Das Landratsamt genehmigte die Ausnahme.