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Landesdirektion prüft Bautzener Kreistagsbeschluss zur Ausländerbeauftragten

Die Landesdirektion Sachsen prüft, ob der Bautzener Kreistagsbeschluss zur Ausländerbeauftragten rechtmäßig ist. Deren Stelle hatten die Kreisräte auf AfD-Antrag aus der Hauptsatzung des Landkreises Bautzen gestrichen.

Von David Berndt
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Am 19. August 2024 kam der neue Kreistag Bautzen zu seiner ersten Sitzung im Bautzener Landratsamt zusammen.
Am 19. August 2024 kam der neue Kreistag Bautzen zu seiner ersten Sitzung im Bautzener Landratsamt zusammen. © Steffen Unger

Bautzen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) prüft den Beschluss des neuen Bautzener Kreistages zur Ausländerbeauftragten des Landkreises Bautzen. Das bestätigt der stellvertretende LDS-Sprecher Ingolf Ulrich.

„Nach Abstimmung mit dem Sozialministerium Sachsen wird die Landesdirektion eine Stellungnahme des Landkreises Bautzen einholen und die Frage der Rechtmäßigkeit prüfen“, sagt der Sprecher. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Das Ergebnis dieser Prüfung stehe noch aus.

In der ersten Sitzung des neuen Bautzener Kreistages am 19. August 2024 hatten die Kreisräte auf Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich dafür gestimmt, die Stelle der Ausländerbeauftragten des Landkreises aus der Hauptsatzung zu streichen. Nach Auffassung des Sozialministeriums ist diese Streichung allerdings nicht mit dem Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz vereinbar. Das Landratsamt Bautzen erklärte allerdings, anderer Auffassung zu sein und am Kreistagsbeschluss festzuhalten.

Wie der stellvertretende LDS-Sprecher erklärt, sollen die Landkreise als untere Integrationsbehörden nach Paragraf 19 des Integrations- und Teilhabegesetzes hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen. „Es handelt sich um eine ,Soll-Vorschrift‘. Abweichungen davon sind also nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.“

Das Sozialministerium übe als oberste Integrationsbehörde die Fachaufsicht über die Landkreise aus. Soweit es nach vorläufiger Einschätzung von einer Rechtswidrigkeit ausgehe, seien zuvorderst der Landrat und nachfolgend die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde für den Landkreis Bautzen gehalten, die Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses zu prüfen.