Landkreis Bautzen: Strenge Regeln zur Rasenbewässerung

Bautzen. Der Landkreis Bautzen schränkt die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen mit Pumpen weiter ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag dieser Woche in Kraft. Das Abpumpen von Wasser ist generell verboten, bisher galten jedoch Ausnahmen für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Künftig dürfen auch sie kein Wasser mehr entnehmen, wenn sie nicht unter die in der Verfügung ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen. Diese gelten unter anderem für Zwecke der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit; also zum Beispiel zur Löschwasserversorgung.
Außerdem ist künftig auch die Entnahme aus Brunnen beschränkt. Zum Rasensprengen darf Wasser nur noch vor 10 Uhr und nach 19 Uhr eine Stunde lang gefördert werden. "Das soll die Verluste durch Verdunstung möglichst gering halten", erklärt das Landratsamt. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 30. September dieses Jahres.
Landratsamt kündigt verstärkte Kontrollen an
Anlass der neuen Regelung ist die Dürre seit diesem Frühjahr, die auch durch Niederschläge Ende Mai und Ende Juli nicht gemildert worden sei. Nach den drei Dürrejahren 2018 bis 2020 sei der Wasserhaushalt bereits geschwächt gewesen und hätte sich auch 2021 nicht erholen können, informiert das Landratsamt. "Deshalb müssen jetzt weitere Einschränkungen erfolgen, um die Gewässer als Landschaftsstrukturen und Lebensräume zu erhalten, aber auch Wasserressourcen für übergeordnete Zwecke wie Trinkwassergewinnung und Löschwasserversorgung zu sichern", so die Kreisverwaltung.
Bis 2019 durften Eigentümer und Anlieger von Gewässergrundstücken ohne Erlaubnis Wasser aus Gewässern pumpen. Dann wurde das Verbot eingeführt. Für die kommenden Wochen kündigt das Landratsamt Bautzen verstärkte Kontrollen an. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld. (SZ)