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Landkreis Bautzen: Strenge Regeln zur Rasenbewässerung

Der Landkreis Bautzen schränkt die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen mit Pumpen weiter ein. Auch Brunnen sind künftig betroffen.

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Im Landkreis Bautzen darf Wasser aus Brunnen zum Rasensprengen künftig nur noch vor 10 Uhr und nach 19 Uhr eine Stunde lang gefördert werden.
Im Landkreis Bautzen darf Wasser aus Brunnen zum Rasensprengen künftig nur noch vor 10 Uhr und nach 19 Uhr eine Stunde lang gefördert werden. © Symbolfoto: dpa/Robert Michael

Bautzen. Der Landkreis Bautzen schränkt die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Teichen mit Pumpen weiter ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag dieser Woche in Kraft. Das Abpumpen von Wasser ist generell verboten, bisher galten jedoch Ausnahmen für Inhaber von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Künftig dürfen auch sie kein Wasser mehr entnehmen, wenn sie nicht unter die in der Verfügung ausdrücklich genannten Ausnahmen fallen. Diese gelten unter anderem für Zwecke der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit; also zum Beispiel zur Löschwasserversorgung.

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