So läuft der Führerschein-Umtausch im Kreis Bautzen

Bautzen. Es geht um gewaltige Zahlen: Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen in Deutschland bis 2033 umgetauscht werden. Im Landkreis Bautzen bekommen nach Auskunft des Landratsamtes etwa 200.000 Fahrerlaubnis-Inhaber neue Fleppen. Sächsische.de erklärt, warum das sein muss, wie es abläuft und was dabei zu beachten ist.
Warum werden die Führerscheine umgetauscht?
Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem werden sie in einer Datenbank erfasst, um eventuellen Missbrauch zu vermeiden.
Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, erfüllen die geforderten Bedingungen bereits. Sie müssen jetzt nicht umgetauscht werden - aber alle anderen.
In welcher Reihenfolge das passiert, regelt ein Gesetz. Es soll vermeiden, dass alle Inhaber einer Fahrerlaubnis gleichzeitig zu ihrer Führerscheinstelle strömen. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten verhindert werden.
Wie ist die Reihenfolge für den Umtausch?
Die Aktion hat bereits begonnen, auch im Landkreis Bautzen. Wie viele Führerscheine bisher schon umgetauscht wurden, kann das Landratsamt nicht sagen.
Die Umtauschfristen für Papier-Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999, ausgestellt wurden, richten sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Zuerst an der Reihe sind die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 - sie müssen ihre Fleppen bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht haben. Das betrifft im Landkreis Bautzen etwa 17.000 Führerscheine.
Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen das bis zum 19. Januar 2023 tun, die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sollen spätestens am 19. Januar 2024 bei der Führerscheinstelle gewesen sein. Wer ab 1971 geboren wurde und noch einen Papier-Führerschein hat, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben.
Wer schon einen Führerschein im Scheckkartenformat hat, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich mit dem Umtausch noch etwas Zeit lassen. Hier richten sich die Fristen nach dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Lag das zwischen 1999 und 2001, muss bis zum 19. Januar 2026 die alte Karte gegen eine neue getauscht werden. Das geht dann staffelweise weiter, bis am 20. Januar 2033 kreisweit insgesamt rund 200.000 neue Führerscheine ausgestellt sind.
Liegt das Geburtsjahr vor 1953 und der Führerschein wurde zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt, gelten diese Fristen nicht. Dann bleibt für den Umtausch Zeit bis zum 19. Januar 2033 - unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.
Die genannten Fristen sind die jeweils letztmöglichen Termine für den Umtausch. Jeder darf aber auch schon eher zur Fahrerlaubnis-Behörde kommen.
Wo findet der Umtausch statt?
Der Umtausch ist für Personen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen in drei Fahrerlaubnis-Behörden möglich, und zwar:
- Bautzen, Rathenauplatz 1 (ohne Terminabsprache),
- Kamenz, Macherstraße 55 (ohne Terminabsprache),
- Hoyerswerda, Schlossplatz 2 (nur nach Terminabsprache, Telefon 03591 525111511).
Dem ADAC zufolge sind für den Umtausch mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein.
Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen die Antragsteller auch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese Abschrift lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.
Ist mit Wartezeiten zu rechnen?
Ja, und zwar in doppelter Hinsicht: Zuerst bei den Führerscheinstellen, obwohl das Landratsamt dort zusätzliches Personal einsetzt. Normalerweise stellen diese Behörden im Landkreis Bautzen jährlich insgesamt rund 9.000 Fleppen aus, jetzt kommen bis 2033 rund 200.000 dazu - das macht im Durchschnitt zusammen fast 26.000 Führerscheine pro Jahr.
Und dann muss auch auf den neuen Führerschein gewartet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde gibt den Auftrag dazu an die Bundesdruckerei, die den neuen Schein innerhalb von drei bis vier Wochen fertigstellt. Ob die Behörde ihn dann nach Hause sendet oder er abgeholt werden muss, wird bei der Antragstellung vereinbart.
Was kostet der Umtausch?
Die Kosten für den Umtausch liegen etwa bei 25 Euro, teilt das Landratsamt mit. Und die Zahlung ist nur mit EC-Karte möglich. Es können aber noch Extrakosten dazukommen, die sich am Ende schnell bis auf rund 50 Euro summieren: für ein neues Passbild, eventuell für kostenpflichtige Gesundheitszeugnisse etwa bei Lkw-Fahrern, für die Versandkostenpauschale, wenn der neue Führerschein nach Hause geschickt werden soll.
Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt, er wird gestanzt. Daran ist zu erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.
Und wenn die Frist verpasst wird?
Dann gibt es ein Problem. Wer die Frist verstreichen ließ und weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Bei abgelaufenen Lkw- und Bus-Führerscheinen gilt das sogar als Straftat.