Geflügelpest: Keine Einschränkungen mehr im Kreis Bautzen

Bautzen/Königsbrück. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest werden in der Region Königsbrück zum 30. April aufgehoben. Darüber informierte jetzt das Landratsamt Bautzen. Das betrifft in der Stadt Königsbrück die Bereiche Röhrsdorf und Königsbrück-Land, in der Gemeinde Neukirch (bei Königsbrück) den Bereich Schmorkau sowie in der Gemeinde Schwepnitz die Bereiche Schwepnitz, Cosel und Zeisholz. Damit wird auch das Risikogebiet nördlich der Autobahn 4 aufgehoben.
Grund dafür ist die Entwicklung der Geflügelpestsituation. "Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt in seiner aktuellen Risikobewertung vom 26.04.2021 das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen als mäßig ein", heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes. Die Funde bei Wildvögeln beschränkten sich in den letzten Wochen nahezu ausschließlich auf die nördlichen Bundesländer.
Im Beobachtungsgebiet des Landkreises Bautzen seien keine Geflügelpest-Fälle bei Hausgeflügel nachgewiesen worden. Daher könne das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden. Auch seien im April sachsenweit keine verendeten Wildvögel aufgefunden, bei denen diese Seuche festgestellt wurde.
So berichtete Sächsiche.de am 31. März:
Nachdem in einem Geflügelbestand in Böhla bei Ortrand im Landkreis Meißen der Ausbruch der Geflügelpest amtstierärztlich festgestellt wurde, betrifft die Einrichtung eines Beobachtungsgebietes in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort auch Teile des Landkreises Bautzen. Konkret sind das in der Stadt Königsbrück die Bereiche Röhrsdorf und Königsbrück-Land, in der Gemeinde Neukirch (bei Königsbrück) den Bereich Schmorkau sowie in der Gemeinde Schwepnitz die Bereiche Schwepnitz, Cosel und Zeisholz.
Wie das Landratsamt Bautzen informiert, gelten im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet folgende Schutzmaßnahmen:
- Geflügel, Geflügelerzeugnissen und tierischen Produkten dürfen nicht aus der jeweiligen Haltung gebracht werden - auch keine Ostereier.
- Betriebsfremde dürfen die Geflügelhaltungen nur in betrieblicher Schutzkleidung betreten.
- Im Zutrittsbereich zu den Haltungen sind Desinfektionseinrichtungen aufzustellen.
- Geflügelausstellungen und dergleichen sind verboten.
- Die Stallpflicht, die in der Allgemeinverfügung vom 9. März für das gesamte Gebiet des Landkreises Bautzen nördlich der A 4 festgelegt wurde, ist unbedingt einzuhalten, auch wenn einige Geflügelarten und -halter darunter leiden.
Die Schutzmaßnahmen können frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden - in Abhängigkeit vom Seuchengeschehen.
So berichtete Sächsische.de am 5. März:
Nach einem Nachweis von Geflügelpest hat der Landkreis Bautzen nun eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie gilt für das Gebiet nördlich der Autobahn. Das Vogelgrippe-Virus sei am Donnerstag bei neun toten Schwänen durch einen Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nachgewiesen worden, teilt das Landratsamt mit. Die verendeten Tiere waren vor einer Woche an Teichen bei Deutschbaselitz gefunden worden.
Weitere im Landkreis Bautzen verendet aufgefundene Wildvögel wurden laut Auskunft vom Landratsamt bereits an der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen mit Verdacht auf Geflügelpest untersucht. Eine Bestätigung durch das FLI stehe jedoch noch aus. Darüber hinaus seien weitere verendete Wildvögel, vor allem Schwäne, in den letzten Tagen im Landkreis Bautzen geborgen und zur Untersuchung eingesendet worden.
Gebiet nördlich der A 4 gilt als Risikogebiet
Wie das FLI mitteilt, sei davon auszugehen, dass die Dichte der Wildvögel in den Rastgebieten durch
den Vogelzug weiter zunehmen und damit
das Risiko einer Virusübertragung und Ausbreitung steigen wird, insbesondere bei
Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und Wildvogelsammelplätzen,
einschließlich Ackerflächen, auf denen sich Wildvögel sammeln.
Deshalb gilt im Landkreis Bautzen das Gebiet nördlich der Autobahn A 4 nun als Risikogebiet. Die Kreisverwaltung hat dort eine Stallpflicht für sämtliches Geflügel angeordnet. Wie sie mitteilt, dürfen dort Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse bis auf Widerruf ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden. Zulässig ist auch eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Außerdem besteht eine Anzeigepflicht für die Geflügelhalter. Laut Landratsamt muss jeder, der im Risikogebiet nördlich der A 4 Geflügel hält, dies unter Angabe des Namens, der Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nutzungsart und des Standortes beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen.
Tote oder kranke Wildvögel beim Veterinäramt melden
Geflügelpest gilt für Hausgeflügel als hochansteckend, sie verlaufe mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Die festgestellten Virustypen seien bisher aber nicht bei Menschen nachgewiesen worden. Dennoch sollten tot oder krank aufgefundene Wildvögel nicht berührt werden.
Sie könnten der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zur Information des zuständigen Jagdpächters oder dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Telefon 03591/525139000) gemeldet werden. Dort werde entschieden, ob eine Bergung, Untersuchung und Entsorgung ohne Gefährdung und mit vertretbarem Aufwand erfolgen kann oder ob die Tierkörper in der Natur verbleiben sollen. Singvögel, Tauben und andere Kleinvögel würden in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht untersucht.
In Sachsen wurde bisher bei einem Wildvogel in Torgau sowie bei einer Stockente an der Talsperre Malter Geflügelpest amtlich festgestellt. Außerdem gab es weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen
im Landkreis Leipzig. Nach diesen Ausbrüchen hatte der Freistaat seine Maßnahmen
gegen die Ausbreitung der Tierseuche bereits verschärft. In Risikogebieten muss Geflügel bereits seit dem 15. Januar im Stall bleiben. (SZ/te)
Der Beitrag wurde am 28. April 2021 um 16.40 Uhr aktualisiert.
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