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Geflügelpest im Kreis Bautzen: Schutzmaßnahmen aufgehoben

Die Tierseuche war vor vier Wochen in Wachau nachgewiesen worden. Der Kreis richtete Schutzzonen ein. Jetzt wird für Geflügelhalter vieles wieder einfacher.

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Vier Wochen, nachdem die Geflügelpest im Kreis Bautzen ausgebrochen war, wurden die Schutzmaßnahmen jetzt wieder aufgehoben. Für Geflügelhalter wird dadurch vieles einfacher.
Vier Wochen, nachdem die Geflügelpest im Kreis Bautzen ausgebrochen war, wurden die Schutzmaßnahmen jetzt wieder aufgehoben. Für Geflügelhalter wird dadurch vieles einfacher. © Symbolfoto: Steffen Unger

Bautzen. Die vor vier Wochen im Landkreis Bautzen angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Geflügelpest sind jetzt aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit. Bei einer Geflügelhaltung in einem Ortsteil von Wachau war die Tierseuche amtlich festgestellt worden. Daraufhin wurden eine Sperrzone um den Ausbruchsbetrieb festgelegt und Schutzmaßnahmen angewiesen. "Es wurden keine weiteren Seuchenherde identifiziert. Daher wurden die Schutzmaßnahmen nun nach vier Wochen aufgehoben", heißt es aus der Kreisverwaltung.

Bei einem privaten Geflügelhalter im Wachauer Ortsteil Seifersdorf waren im März in kurzer Zeit mehrere Hühner verendet. Nach der Probenentnahme wurde der Geflügelpest-Erreger bei den Tieren festgestellt, teilte das Veterinäramt damals mit. Der Hühnerbestand sei sofort geräumt und der Stall gereinigt worden.

Tiere innerhalb der Schutzzone wurden untersucht

Der Landkreis Bautzen richtete zum Schutz vor weiterer Verbreitung Sperrzonen ein. Der innerste Sperrbezirk hatte einen Radius von mindestens drei Kilometern um den befallenen Betrieb und betraf den Landkreis Bautzen sowie die Dresdner Ortschaft Schönborn.

Vollständig in dieser Schutzzone lagen die Gemeinden Grünberg, Seifersdorf und Wachau. Teilweise in der Schutzzone lagen die Gemeinden Lomnitz, Lotzdorf und Ottendorf.

Auch ein größerer Betrieb mit 200 Legehennen befand sich in der Schutzzone. Dort wurde die Geflügelpest aber bislang nicht nachgewiesen. Nach Angaben des Sozialministeriums waren weiterhin rund 90 Kleinsthalter betroffen, einige wenige mit mehr als 50 Tieren. Das Geflügel der Halter innerhalb der Schutzzone wurde systematisch von Tierärzten untersucht. Dort durften außerdem keine Vögel, Eier oder frisches Geflügelfleisch auf öffentlichen Wegen transportiert werden.

Der rote Bereich kennzeichnet die Schutzzone mit drei Kilometer Umkreis, der lilafarbene die Überwachungszone mit zehn Kilometer Umkreis. Jetzt wurden sie aufgehoben.
Der rote Bereich kennzeichnet die Schutzzone mit drei Kilometer Umkreis, der lilafarbene die Überwachungszone mit zehn Kilometer Umkreis. Jetzt wurden sie aufgehoben. © Landkreis Bautzen

Außerdem richtete der Landkreis eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Hier waren nur fünf Betriebe mit 100 bis 200 Tieren, sowie zwei Betriebe mit jeweils 630 Tieren betroffen.

In der Überwachungszone lagen die Städte und Gemeinden Ottendorf-Okrilla, Laußnitz, Großnaundorf, Lichtenberg, Großröhrsdorf, Arnsdorf, Pulsnitz, Großhartau, Radeberg und Wachau. Außerdem lagen auch die Ortschaften Ortschaften Volkersdorf, Bärnsdorf, Berbisdorf und Großdittmannsdorf im Landkreis Meißen in der Überwachungszone.

Wer in der Schutz- oder der Überwachungszone Geflügel hält, musste dies dem Bautzener Veterinäramt unverzüglich mitteilen. Außerdem mussten die Tiere auch nach oben hin von wildlebenden Vögeln abgesondert werden, etwa durch einen geschlossenen Stall oder eine andere Schutzvorrichtung. In die Zone durfte kein Geflügel eingeführt und nur mit wenigen Ausnahmen ausgeführt werden. Es galten außerdem besondere Hygienevorschriften. An der Grenzen der Zonen wurden entsprechende Hinweisschilder angebracht.

Keine weitere Fälle entdeckt

Die genauen Vorschriften hatte der Landkreis Bautzen in einer Allgemeinverfügung erlassen. Diese galt für 30 Tage, da keine weiteren Fälle entdeckt wurden. Die Geflügelpest trat in Sachsen bislang nur vereinzelt bei Wildvögeln auf, zuletzt vor allem im Bereich der Elbe im Landkreis Pirna und der Stadt Dresden.

Die Geflügelpest entsteht durch eine spontane Mutation von Viren, die bei Vögeln die Vogelgrippe auslöst, für Hausgeflügel aber in der originären Form kaum gefährlich ist. Die mutierten Viren dagegen sind für Hühner und Puten hochansteckend, innerhalb weniger Tage kann der ganze Geflügelbestand verenden. Die Tiere scheiden den Erreger mit dem Kot sowie mit Flüssigkeit aus dem Schnabel und den Augen aus. Auch Eier können das Virus übertragen. (SZ/trw)