Bautzen. Im Landkreis Bautzen besitzen 16 Personen mit Bezügen zur rechtsextremistischen Szene waffenrechtliche Erlaubnisse. Das geht aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums (SMI) auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz von den Linken hervor. Den Zahlen zufolge gibt es im Kreis Bautzen im sachsenweiten Vergleich die meisten Rechtsextremen mit waffenrechtlicher Erlaubnis.
In ganz Sachsen sind dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 95 Rechtsextreme mit Waffenerlaubnis bekannt. Dazu kommen elf Reichsbürger und Selbstverwalter.
Nach Bautzen folgt der Erzgebirgskreis mit elf Rechtsextremen mit Waffen, an dritter Stelle stehen die Kreise Görlitz und Zwickau. Dort sind jeweils zehn Personen bekannt. Im Kreis Görlitz kommen noch zwei womöglich bewaffnete Reichsbürger hinzu.
Waffenbehörde kennt nicht alle Fälle
Es gibt unterschiedliche Arten von waffenrechtlicher Erlaubnis. Eine „Waffenbesitzkarte“ erlaubt dem Inhaber, Schusswaffen zu kaufen, zu besitzen und zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe aber nicht schussbereit sein. Eine geladene Waffe bei sich haben dürfen nur Personen, die einen „Waffenschein“ haben. Privatpersonen kriegen eine solche Erlaubnis nur in äußersten Ausnahmefällen. Wer einen „kleinen Waffenschein“ hat, darf Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen führen.
Welche Art von waffenrechtlicher Erlaubnis die Rechtsextremen im Kreis Bautzen haben, geht aus der Antwort des Innenministeriums nicht hervor. Fest steht: Die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen kennt nicht alle 16 vom SMI genannten Rechtsextreme. Dem Ministerium gemeldet hatte sie, so geht es aus einer Antwort der Pressestelle hervor, nur vier Rechtsextreme mit Waffen.
Die unterschiedlichen Zahlen ergeben sich daraus, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht alle Informationen weitergibt – und nach Angaben des Innenministeriums aus juristischen Gründen auch nicht weitergeben darf. Zum Beispiel gehe es dabei um Quellenschutz.
Wieder mehr bewaffnete Rechtsextreme
Dabei hatte das Bautzener Landratsamt erst 2019 bekanntgegeben, schärfer gegen Rechtsextreme mit Waffen vorgehen zu wollen. Kurz zuvor waren dem Landratsamt noch elf Rechtextreme mit Waffen im Landkreis bekannt. Durch die Urteilsbegründung im Zuge des NPD-Verbotsverfahrens war es der Waffenbehörde dann aber rechtlich einfacher gemacht worden, diesen Personen die Erlaubnis zu entziehen. So nahm die Behörde zehn der elf bekannten Rechtsextremen im Kreis die Waffen weg.
Demzufolge sind es inzwischen also wieder mehr geworden. Bei einer der vier vom Landratsamt gemeldeten Personen sei nun klar, dass es „keine Rechtsgrundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis“ gibt. Übrig bleiben also noch drei Rechtsextreme mit Waffen. Bei denen werde ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft. Konkret habe eine Person davon eine Waffenbesitzkarte, weil sie Sportschütze ist. Und die beiden anderen hätten jeweils einen kleinen Waffenschein.
In einigen Fällen gibt es wenig Handhabe
Weshalb das Landratsamt weiß, dass die Personen rechtsextrem sind? Eine sei „Mitglied in einem Verein, welcher verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt“, teilt die Pressestelle mit . Die zweite habe an einer Veranstaltung eines solchen Vereins und die dritte Person an einem rechtsextremistischen Konzert teilgenommen.
Und was ist mit jenen Rechtsextremen, die der Bautzener Waffenbehörde nicht bekannt sind? „Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird das LfV gemeinsam mit dem Landratsamt geeignete Maßnahmen ergreifen“, teilt das SMI auf Anfrage mit. Im Einzelfall könne es aber vorkommen, „dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine Entziehung der waffenrechtlichen Erlaubnis nicht gegeben sind. Zum Beispiel, weil entscheidungsrelevante Sachverhalte nicht bewiesen werden können“. Dann sei es für die Sicherheitsbehörden sehr schwierig, mit Sanktionen zu reagieren.
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