Niedergurig. Die Gemeinde Malschwitz hat einen Teilerfolg im Rechtsstreit mit dem Eigentümer des Teichgebietes in der Spreeniederung bei Niedergurig erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entschieden, dass dieser den auf einer Strecke von etwa 100 Metern zerstörten Radweg in der Nähe von Doberschütz wieder herstellen muss. Gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden hatte der Eigentümer Beschwerde eingelegt. Diese hat das Oberverwaltungsgericht als höchste zuständige Instanz nunmehr abgewiesen.
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