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Niedergurig: Gericht entscheidet im Radweg-Streit

Ein Teilstück der Seeadler-Route ist vom Flächeneigentümer unbefahrbar gemacht worden. Ein Gericht hat jetzt entschieden: So kann das nicht bleiben.

Von Uwe Menschner
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Ein Teilstück der Seeadler-Route bei Niedergurig ist vom Flächeneigentümer unbefahrbar gemacht worden. Jetzt gibt es dazu ein Gerichtsurteil.
Ein Teilstück der Seeadler-Route bei Niedergurig ist vom Flächeneigentümer unbefahrbar gemacht worden. Jetzt gibt es dazu ein Gerichtsurteil. © Uwe Menschner

Niedergurig. Die Gemeinde Malschwitz hat einen Teilerfolg im Rechtsstreit mit dem Eigentümer des Teichgebietes in der Spreeniederung bei Niedergurig erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat entschieden, dass dieser den auf einer Strecke von etwa 100 Metern zerstörten Radweg in der Nähe von Doberschütz wieder herstellen muss. Gegen ein gleichlautendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden hatte der Eigentümer Beschwerde eingelegt. Diese hat das Oberverwaltungsgericht als höchste zuständige Instanz nunmehr abgewiesen.

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