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Krankenpfleger wegen Totschlag angeklagt

Ein Pulsnitzer soll einem Wachkoma-Patienten benötigte Tabletten nicht gegeben haben. Am Montag befasst sich das Landgericht Görlitz mit dem Fall.

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Ein Krankenpfleger muss sich von Montag an vor dem Görlitzer Landgericht wegen Totschlags verantworten.
Ein Krankenpfleger muss sich von Montag an vor dem Görlitzer Landgericht wegen Totschlags verantworten. © Symbolfoto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Pulsnitz/Görlitz. Ein Krankenpfleger aus Pulsnitz ist am Landgericht Görlitz wegen Totschlag angeklagt. Der 32-Jährige soll einem Wachkoma-Patienten dringend benötigte Medikamente nicht verabreicht haben. Der Patient ist im April 2019 an Multiorganversagen gestorben.

Der Angeklagte war der Betreuer des Verstorbenen, der seit 2003 im Wachkoma gelegen hat und in einem Pflegeheim in Pulsnitz behandelt wurde.

Nachdem sich der Gesundheitszustand des Patienten im März 2019 verschlechterte, wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ein Harnwegsinfekt diagnostiziert. Der Betreuer habe sich für eine konservative Behandlung und die Rückverlegung in das Pflegeheim entschieden.

Dabei hätte der Patient regelmäßig Wassertabletten und Antibiotika verabreicht bekommen müssen. Das sei aber nicht geschehen und führte letztlich zum Tod. Dem Angeklagten droht nun eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren. (SZ/te)

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