Bautzen. Der Streit zwischen der Bautzenerin Birgit Kieschnick und dem Bau-Unternehmer Jörg Drews geht wahrscheinlich vor Gericht. Beide Seiten haben Klagen angekündigt. Dabei geht es um eine Aussage, die Birgit Kieschnick auf Twitter veröffentlicht hat. Sie habe „Belege für die Reichsbürgerei von Drews und Gähler“, schrieb sie dort; und meinte damit den Bautzener Unternehmer und den Spielzeughändler Veit Gähler.
Laut Falk S. Al-Omary, Sprecher der Firma Hentschke-Bau, klagt Jörg Drews auf Unterlassung. Birgit Kieschnick und ihr Rechtsanwalt Jürgen Kasek wollen hingegen eine Feststellungsklage einreichen. Das Gericht soll die Aussage der Bautzenerin als zulässige Meinungsäußerung einstufen.
Geldstrafe angedroht
Zuvor hatte Jörg Drews Birgit Kieschnick abgemahnt und sie zur Unterlassung aufgefordert. Die Behauptung, dass Drews „Reichsbürgerei“ betreibe, sei unwahr, hieß es in dem Schreiben einer Anwaltskanzlei. Die Bautzenerin solle die Anwaltskosten von über 1.000 Euro für die Abmahnung zahlen – und für jedes weitere Mal, wenn sie Drews der „Reichsbürgerei“ bezichtigt, 5.100 Euro. Kieschnick hat die Unterlassungserklärung nach eigenen Angaben nicht unterzeichnet.
Dass nicht nur Drews deshalb klagen kann, hatte Kieschnicks Rechtsanwalt Jürgen Kasek bereits mitgeteilt. Die Bautzenerin könne vom Gericht feststellen lassen, dass ihre Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Das ist der Schritt, den sie nun unternehmen will.
Das Gericht beschäftigt sich dann in erster Linie damit, ob es sich bei der Aussage um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachen-Behauptung handelt. In zweiter Linie könnten auch Aussagen und Verhalten des Unternehmers eine Rolle spielen – wenn das Gericht den Kontext prüft, in dem die Aussage gefallen ist.
Der Beitrag wurde am 21. Dezember um 18.20 Uhr aktualisiert.
Zum kostenlosen Newsletter „Kamenz kompakt“ geht es hier.
Mehr Nachrichten aus Bautzen lesen Sie hier.