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Kreis Bautzen: Das ändert sich bei der Schülerbeförderung

Das Bildungsticket ersetzt die Schülerfahrkarte. Für das Schuljahr 2022/2023 kann es bis Ende März beantragt werden.

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Schüler im Landkreis Bautzen fahren künftig mit dem Bildungsticket statt der Schülerfahrkarte Bus und Bahn. Bis Ende März kann es fürs kommende Schuljahr beantragt werden.
Schüler im Landkreis Bautzen fahren künftig mit dem Bildungsticket statt der Schülerfahrkarte Bus und Bahn. Bis Ende März kann es fürs kommende Schuljahr beantragt werden. © Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Ab 1. Januar 2022 gilt im Landkreis Bautzen eine neue Satzung über die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung. Sie wurde Anfang Dezember vom Kreistag beschlossen. Die neue Satzung steht im Zusammenhang mit dem Bildungsticket, das in Sachsen mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 eingeführt wurde. Es steht allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, die keine duale Ausbildung absolvieren, für die Bewältigung des Schulweges zur Verfügung. Der monatliche Abo-Preis beträgt 15 Euro.

Das Bildungsticket gilt im Unterschied zu den bisherigen Schülertickets nicht nur auf bestimmten Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund, in dem die jeweiligen Schüler wohnen. Inhaber können damit zeitlich unbegrenzt alle Bus- und Bahnlinien nutzen.

"Mit der Einführung des Bildungstickets ändern sich die Modalitäten für die Kostenerstattung bei der Beförderung von Schülern im öffentlichen Personennahverkehr", informiert der Landkreis Bautzen. Die Inanspruchnahme des ÖPNV und der damit verbundene Erwerb des Bildungstickets, das als Fahrkarte zur Schule gilt, haben jetzt Vorrang.

Das Bildungsticket kann durch die Schüler - bei minderjährigen Schülern durch deren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte - direkt bei einem Verkehrsunternehmen online beantragt werden. Es gilt mindestens für zwölf Monate.

Bisherige Schülerfahrkarten gelten bis Schuljahresende

Alle Schüler, die über das Landratsamt eine Fahrkarte mit einem Bescheid für das Schuljahr 2021/2022 erhalten haben, nutzen diese Fahrkarte weiter bis zum Schuljahresende. Die neue Fahrkarte - das Bildungsticket - ab dem Schuljahr 2022/2023 können sie bis zum 31. März 2022 bei einem Verkehrsunternehmen beantragen. Schüler, die im Spezialverkehr befördert werden, da eine Nutzung öffentlicher Linien nicht möglich ist, zahlen je 16 Euro für maximal elf Beförderungsmonate im Schuljahr.

Ab Schuljahr 2022/2023 gibt es neben dem Bildungsticket folgende Beförderungsmöglichkeiten:

  • Beförderung im vertragsgebundenen Schülerverkehr als Spezialverkehr oder freigestellten Schulbusverkehr
  • Beförderung durch den Schulträger unter Einsatz von schulträgereigenen Fahrzeugen
  • in Einzelfällen die Nutzung privater Kraftfahrzeuge, wenn die Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs nicht zumutbar ist und die Organisation im Spezialverkehr für den Träger der Schülerbeförderung zu wirtschaftlichen Nachteilen führen würde

Der Antrag für diese Beförderungsarten ist wie bisher beim Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt, zu stellen. Ausführliche Infos sowie Formulare für Anträge gibt es auf den Internetseiten des Landkreises.

Hier kann das Bildungsticket beantragt werden

RBO Regionalbus Oberlausitz

Omnibusbetrieb Siegfried Wilhelm

Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH

Verkehrsgesellschaft Hoyerswerda mbH

Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH Zittau