Bautzen. Bei dem seit über einem Monat laufenden Stalking-Prozess am Bautzener Amtsgericht ist am Mittwoch ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft als Zeuge vernommen worden. Wie das Amtsgericht mitteilt, ist der Hintergrund eine Behauptung des Angeklagten. Der Mann sage, es gebe eine Tonaufnahme, die beweise, dass er einvernehmlichen Sex mit dem Opfer gehabt habe. Dieser habe stattgefunden, nachdem das Gericht ihm das Verbot erteilt hatte, sich der Frau zu nähern. Dies könnte die Anordnung des Gerichts auflösen.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der in den Zeugenstand gerufen worden war, hatte ein Handy des Angeklagten ausgewertet. Tatsächlich befindet sich darauf eine Tonaufnahme mit Geräuschen, die beim Geschlechtsverkehr entstanden sein könnten. Doch es sei unklar, so das Gericht, von wann die Aufnahme ist und wessen Stimmen darauf zu hören sind.
In dem Prozess geht es um einen Mann aus Bautzen, der seiner Ex-Freundin aus Neukirch rund zwei Jahre lang nachgestellt haben soll. Mehrfach soll er sie verprügelt haben, sodass sie ins Krankenhaus musste. Am 28. Oktober wird der Prozess fortgesetzt. (SZ)
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