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Kreis Bautzen: Turnhallen, Schließfächer, Parkplätze werden wohl noch nicht teurer

Eigentlich müssten Kreise und Kommunen ab nächstem Jahr 19 Prozent Umsatzsteuer erheben, was zu höheren Preisen führen würde. Doch das verzögert sich offenbar.

Von Tim Ruben Weimer
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Auf Leistungen von Landkreisen und Kommunen - zum Beispiel Beglaubigungen - sollte ab 2023 Umsatzsteuer fällig sein. Das würde auch im Kreis Bautzen diverse Preise erhöhen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich verschoben.
Auf Leistungen von Landkreisen und Kommunen - zum Beispiel Beglaubigungen - sollte ab 2023 Umsatzsteuer fällig sein. Das würde auch im Kreis Bautzen diverse Preise erhöhen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich verschoben. © Symbolfoto: SZ/Thomas Lehmann

Bautzen. Es betrifft Gebühren für beglaubigte Kopien, Schließfächer in Schulen, die Vermietung von Turnhallen und Parkplätzen oder den Verkauf von Stammbüchern: Ab 1. Januar 2023 sollten Landkreise und Kommunen in ganz Deutschland auf derartige von ihnen bereitgestellte Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer abgeben - was sich entsprechend auf die Preise ausgewirkt hätte. Beim Landratsamt Bautzen hätten sich zum Beispiel Beglaubigungs- und Kopiergebühren von zwölf Euro um 2,28 Euro für das erste Dokument und von 3,50 Euro um 67 Cent für jedes weitere Dokument erhöht. Es geht dabei um Leistungen der Verwaltung, die auch - rein theoretisch - ebenso von privatwirtschaftlichen Unternehmen erbracht werden könnten.

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