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Verbranntes Altholz: Gericht spricht Beschuldigten frei

Wegen eines unerlaubten Feuers sollte ein Bautzener ein Bußgeld zahlen. Doch er wehrte sich - mit Erfolg.

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Ein Bautzener sollte zahlen, weil er angeblich Altholz unerlaubterweise auf seinem Grundstück verbrannt hatte. Nun sprach ihn das Gericht frei.
Ein Bautzener sollte zahlen, weil er angeblich Altholz unerlaubterweise auf seinem Grundstück verbrannt hatte. Nun sprach ihn das Gericht frei. © Symbolfoto: Lausitznews/Jens Kaczmarek

Bautzen. Ein bisschen altes Holz aus dem Gartenschuppen oder dem Keller verbrennen – es klingt nach einer kleinen Sache, aber das kann teuer werden. Denn erlaubt ist es in der Regel nicht. Zu spüren bekam das ein Bautzener. Er soll im Juli 2019 Altholz in einer Tonne auf seinem Grundstück in Bautzen verbrannt haben. Konkret soll es um miteinander verleimte Spanplatten und alte Holzbohlen gegangen sein.

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