SZ + Bautzen
Merken

Wer profitiert im Kreis Bautzen vom neuen Mindestlohn?

Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde. Was Gewerkschaften, Verbände und Arbeitgeber dazu sagen.

Von David Berndt
 5 Min.
Teilen
Folgen
Laut dem DGB profitieren in Ostsachsen Mitarbeiter von Lieferdiensten, im Gastgewerbe und Einzelhandel vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nennt unter anderem auch Beschäftigte in Fleischereien.
Laut dem DGB profitieren in Ostsachsen Mitarbeiter von Lieferdiensten, im Gastgewerbe und Einzelhandel vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nennt unter anderem auch Beschäftigte in Fleischereien. © Symbolfotos:  dpa (3), Christian Juppe

Bautzen. Zwölf Euro pro Stunde. Das ist der neue gesetzliche Mindestlohn, der ab dem 1. Oktober gelten wird. Noch liegt er bei 10,45 Euro. Aber wie viele Menschen im Kreis Bautzen profitieren von dem neuen Mindestlohn? Und was sagen Gewerkschaften und Arbeitgeber dazu? Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Menschen im Kreis Bautzen profitieren vom neuen Mindestlohn?

Ihre Angebote werden geladen...