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Im Kreis Bautzen fehlt noch die Hälfte der neuen Grundsteuererklärungen

Bis Ende Januar 2023 müssen Grundstückseigentümer die neue Erklärung abgeben. Wer das verpasst, muss eventuell mehr bezahlen.

Von David Berndt
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Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023 ihre neue Grundsteuerklärung abgeben. Bisher hat das im Landkreis Bautzen erst jeder zweite getan.
Alle Grundstückseigentümer müssen bis zum 31. Januar 2023 ihre neue Grundsteuerklärung abgeben. Bisher hat das im Landkreis Bautzen erst jeder zweite getan. © Archiv: Steffen Unger

Bautzen. Im Landkreis Bautzen muss noch etwa die Hälfte aller Grundstücksbesitzer die neue Grundsteuererklärung abgeben. Das bestätigt Katja Schimke auf Anfrage von Sächsische.de. „Bis zum Jahreswechsel wurde in etwa jede zweite Erklärung eingereicht“, teilt die Leiterin des Finanzamtes Bautzen mit. Demnach seien im Finanzamt Hoyerswerda bis Ende 2022 über 40.000 und im Finanzamt Bautzen etwa 35.000 Erklärungen abgegeben worden. Damit entspricht die Quote im Landkreis Bautzen der für den ganzen Freistaat Sachsen.

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