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Kreis Bautzen gibt fünf Millionen Euro mehr für Busverkehr aus

Der Kreistag hat Mehrausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr bewilligt. Dass das notwendig ist, hat mehrere Gründe

Von David Berndt
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Im Haushalt des Landkreises Bautzen waren für den ÖPNV für 2022 rund 10,8 Millionen Euro eingeplant. Jetzt erhöhen sich die Ausgaben im Busverkehr um fast fünf Millionen Euro.
Im Haushalt des Landkreises Bautzen waren für den ÖPNV für 2022 rund 10,8 Millionen Euro eingeplant. Jetzt erhöhen sich die Ausgaben im Busverkehr um fast fünf Millionen Euro. © Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Der Bautzener Kreistag hat jetzt Mehrausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Höhe von rund 4,85 Millionen Euro mehrheitlich beschlossen. Im Kreishaushalt waren für den ÖPNV für 2022 bisher rund 10,8 Millionen Euro eingeplant. In der Begründung ist von verschiedenen Ursachen für den gestiegenen Zuschussbedarf die Rede, die allein den Busverkehr betreffen.

So würden etwa infolge der Corona-Pandemie weniger Menschen Bus fahren, weil sie etwa im Homeoffice arbeiten oder die Maskenpflicht im ÖPNV ablehnen. „In einzelnen Verkehrsbereichen sind Einnahmeverluste von bis zu 30 Prozent zu verzeichnen“, heißt es in der Beschlussbegründung.

Lohn- und Treibstoffkosten sind gestiegen

Dazu kommen höhere Ausgaben der Busunternehmen durch gestiegene Lohn- und Treibstoffkosten. So bekommt die Regionalbus Oberlausitz GmbH (RBO) 961.000 Euro mehr für Kraftstoff und knapp 1,22 Millionen Euro mehr für Lohnkosten. Auf der anderen Seite wird die RBO entgegen der ursprünglichen Planung 980.000 Euro weniger einnehmen.

Die Mehrausgaben für kleinere Busunternehmen betragen knapp 860.000 Euro. Hier sind ebenfalls die gestiegenen Dieselpreise der Grund. Letzter Grund für die Mehrausgaben sind die Anpassungen bei der Schülerbeförderung, unter anderem mit dem Einsatz von mehr Fahrzeugen. Hier geht es um zusätzliche Kosten von 850.000 Euro.

Die Mehrausgaben werden durch den Landkreis rund zwei Dritteln aus eingesparten Sachkosten, den Einsparungen bei freiwilligen Leistungen oder zentralen Fortbildungen gedeckt. Dazu kommen Einsparungen durch geringere Personalkosten innerhalb der Kreisverwaltung. (SZ/dab)