So ist der Landkreis Bautzen auf Waldbrände vorbereitet

Bautzen. Dass es im Landkreis Bautzen schnell zu Bränden kommen kann, haben die vergangenen Tage mit Waldbränden in Kirschau und Bernsdorf gerade wieder gezeigt. In beiden Fällen war Brandstiftung die Ursache. In Laußnitz vernichtete ein Feuer am Wochenende 400 Quadratmeter Waldboden. Hier ist die Ursache noch unklar.
Bereits bis Ende Mai dieses Jahres ist durch Brände mehr Waldfläche zerstört worden, als 2021 und 2020 zusammengenommen. Angesichts der Ausmaße der derzeitigen Waldbrände in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz: Wie ist der Landkreis Bautzen auf Waldbrände vorbereitet? Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Wie hoch ist die Waldbrandgefahr im Landkreis Bautzen?
Wer sich die Online-Karten zur fünfstufigen Waldbrandgefahr in Sachsen anschaut, kann die mögliche Gefahr ziemlich deutlich verfolgen. Die Prognosen gehen für Donnerstag und Freitag dieser Woche vor allem im Norden des Landkreises Bautzen mit der Stufe fünf - der höchsten - von einer sehr hohen Waldbrandgefahr aus.
Das Landratsamt selbst orientiert sich etwa am Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes. Diese Vorhersagen gehen erst ab Sonnabend von einem Rückgang der Waldbrandgefahr auf Stufe drei im Landkreis Bautzen aus.
Angesichts von Trockenheit und Hitze seien gerade in Nadelwäldern im Norden des Landkreises auch Feuerwalzen möglich, erklärte erst vor Kurzem Thomas Sobczyk gegenüber Sächsisch.de. Er ist Sachbearbeiter für Wald- und Pflanzenschutz beim Bautzener Landratsamt.
Wer ist für die Bekämpfung von Waldbränden zuständig?
Das Landratsamt Bautzen verweist für die Brandbekämpfung auf die Städte und Gemeinden „in ihrer Zuständigkeit als örtliche Brandschutzbehörden.“ Sollte es brennen, kommen vor allem kommunale Feuerwehren und der Katastrophenschutz zum Einsatz.
Der Landkreis Bautzen dagegen erstellt und prüft regelmäßig einen „Alarm- und Einsatzplan Waldbrandschutz“. Damit koordiniert er Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Welche Technik steht für Waldbrände zur Verfügung?
Die Bautzener Stadtverwaltung baut in ihrem Wald zunehmend Laubbäume an. Das sei die wichtigste vorbeugende Maßnahme gegen Waldbrände, teilt die Stadtverwaltung mit. Im Brandfall seien die Einsatzfahrzeuge schnell vor Ort, weil die Wege fast fertig ausgebaut sind. Die Feuerwehr Bautzen habe zudem die nötigen Fahrzeuge und Ausrüstung, etwa ein Tanklöschfahrzeug-Wald, tragbare Feuerlöschkreiselpumpen und ausreichend Schlauchmaterial. Kameraden nehmen an speziellen Schulungen teil.
Löschhubschrauber oder Drohnen hat die Feuerwehr Bautzen nicht. Im Einsatzfall müsste sie dies bei er Polizei oder Bundeswehr anfordern.
Laut Martin Pfitzner von Bischofswerdaer Feuerwehr gibt es dort sechs leistungsfähige Ortsfeuerwehren, die bei größeren Einsätzen, wie Waldbränden, sehr gut zusammenarbeiten. Zudem komme bei Bedarf Unterstützung aus den umliegenden Kommunen. Was in Bischofswerda aber noch fehle, seien spezielle Fahrzeuge für Waldbrände. „Dafür sind geländegängige Einsatzfahrzeuge mit großem Löschwasserbehälter unerlässlich. Auf die Beschaffung derartiger Fahrzeuge wird auch die Stadt Bischofswerda hinwirken“, sagt Martin Pfitzner.
Welche Regeln gelten wegen der Waldbrandgefahr derzeit?
Während die Stadt Dresden etwa jetzt Feuerwerke bei hoher und sehr hoher Waldbrandgefahr oder das Grillen an verschiedenen öffentlichen Orten untersagt hat, verweist das Bautzener Landratsamt auf entsprechende Regeln und Verbote im sächsischen Waldgesetz.
Demnach ist selbst das Radfahren nur auf Straßen und Wegen gestattet. Motorisierte Fahrzeuge bräuchten eine Genehmigung zum Befahren des Waldes. Rauch- und Feuerverbote gelten grundsätzlich bis auf einige Ausnahmen, etwa für die jeweiligen Waldbesitzer. „Betretungsverbote für Wälder im Landkreis Bautzen existieren derzeit nicht“, stellt das Landratsamt klar.
Die Stadt Kamenz hat ebenfalls noch kein Betretungsverbot für ihre Wälder ausgesprochen. Allerdings erhöhe die anhaltende Trockenheit die Waldbrandgefahr, bestätigt Oberbürgermeister Roland Dantz (parteilos). „Derzeit sind die Waldgebiete in unserer Stadt für das Wandern und Radfahren noch offen, ebenso für notwendige Forstarbeiten.“ Dafür bitte er die Bürger um Vorsicht. Ein Rauchverbot in den Wäldern etwa sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Feuer in oder am Rand von Wäldern zu entzünden, sei untersagt.
Ähnlich äußert sich die Stadtverwaltung Bautzen. „Derzeit bestehen keine Verbote über den üblichen Rahmen des Rauchverbotes und dem Umgang mit offenen Feuer hinaus.“ Hier sei die Vorsicht und die Eigenverantwortung der Waldbesucher besonders gefragt, etwa auch um Rettungswege für die Feuerwehr freizuhalten. „Mit einem Betretungsverbot im Bautzener Stadtwald ist derzeit nicht zu rechnen.“
Bischofswerda hat bislang ebenfalls kein Betretungsverbot ausgesprochen. Dies könnte die Stadt ohnehin nur für ihren eigenen Wald tun, erklärt Nicole Schramm, Haupt- und Personalamtsleiterin. „Für Privat- oder Landeswald kann dies nur durch die Forstbehörde des Landkreises Bautzen erlassen werden. Derartige Betretungsverbote sind nur sinnvoll, wenn großflächige Waldgebiete einheitlichen Regelungen unterliegen.“
Wie verhält man sich beim Verdacht eines Waldbrandes?
Kamerad Martin Pfitzner aus Bischofswerda rät, beim Verdacht eines Waldbrandes so schnell es geht einen Notruf über die 112 abzusetzen. Nur wenn der Brand gerade entstehe, könne er effektiv bekämpft werden. Durch die vergangenen trockenen Jahre gebe nahezu überall ein hohes Waldbrandpotenzial. „Das haben unter anderem die jüngsten Waldbrände in Bischosfwerda in der Nähe der Waldbühne und am Butterberg gezeigt.“