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Kreis Bautzen: Turnhallen, Kopien und Pkw-Stellplätze kosten ab 2023 mehr

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Kommunen bei Vermietungen und anderen Leistungen Umsatzsteuer erheben. Wie sich das im Kreis Bautzen auswirkt.

Von David Berndt
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Wegen der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen ändern sich im Kreis Bautzen ab 2023 manche Gebühren, zum Beispiel für Kopien und Beglaubigungen sowie die Nutzung von Stellplätzen, Schließfächern in Schulen und Sporthallen.
Wegen der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen ändern sich im Kreis Bautzen ab 2023 manche Gebühren, zum Beispiel für Kopien und Beglaubigungen sowie die Nutzung von Stellplätzen, Schließfächern in Schulen und Sporthallen. © Symbolfotos: SZ/Uwe Soeder, André Wirsig

Bautzen. Egal, ob Badminton, Turnen, Basket- oder Volleyball: Für diese und weitere Sportarten braucht Bautzens größter Sportverein Turnhallen. Und für die Nutzung muss der MSV Bautzen Gebühren an die Besitzer der Hallen bezahlen, also vor allem den Landkreis und die Stadt Bautzen. Doch für das Jahr 2023 könnte der Verein deswegen ernste finanzielle Probleme bekommen, sagt MSV-Geschäftsführer Steffen Waldmann.

Grund ist die Änderung bei der Umsatzsteuer im Rahmen des Steueränderungsgesetzes Ende 2015. Juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Städte oder Landkreise werden künftig wie Unternehmen behandelt und müssen spätestens ab dem 1. Januar 2023 Umsatzsteuer für bestimmte Leistungen abführen, meist 19 Prozent. Dadurch soll auch eine Wettbewerbsverzerrung verhindert werden, wenn es gleiche Leistungen von privaten Anbietern gibt.

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