Das sind die Pläne für die Brücke in Wasserkretscham

Weißenberg. Der Stein ist ins Rollen gekommen: Bis zum vergangenen Mittwoch lagen unter anderem in der Stadtverwaltung Weißenberg die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren „Erneuerung der Brücke in Wasserkretscham“ aus. In diesem Zuge konnte jeder, der sich von dem Bauvorhaben betroffen fühlt oder sich einfach nur dafür interessiert, Einsicht in die Planungen nehmen und sich dazu äußern. Letzteres ist auch noch bis zum 27. Mai möglich. Sächsische.de beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem Bauvorhaben.
Warum muss die Brücke erneuert werden?
Ende August 2021 wurde die Brücke auf der Staatsstraße 112 über das Löbauer Wasser im Bereich der Ortsdurchfahrt Wasserkretscham gesperrt - für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen und einer Breite von mehr als 2,10 Metern. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) als zuständige Behörde begründete diese Maßnahme mit dem aktuellen Bauzustand der Brücke. Laut dem Erläuterungsbericht im Zuge der Planfeststellung weist das Bauwerk „Risse, Ausbruchstellen, Betonabplatzungen, Wasserschäden und noch weitere Schäden“ auf.
Die Bordsteine im Brückenbereich seien locker und schadhaft, da sie aufgrund der schmalen Fahrbahn häufig von Lkw überfahren wurden. Auch die Leitungen und Schutzrohre der Versorgungsunternehmen weisen demnach Schäden auf.
Die Brücke in Wasserkretscham stammt aus dem Jahre 1946 und wurde 1990 saniert. Bei einer Prüfung im Jahr 2018 ergab sich die Bauzustandsnote 3,0; gleichzusetzen mit „nicht ausreichender Bauwerkszustand.“ Die schlechteste mögliche Note ist die 4.
Bereits zur Sperrung im August 2021 informierte das Lasuv darüber, dass die Planung für die Erneuerung der Brücke schon fortgeschritten sei. Finanziert werden solle sie über das vom Freistaat Sachsen 2014 aufgelegte „100-Bauwerke-Programm“. Die Kosten werden auf circa zwei Millionen Euro geschätzt.
Welche Bedeutung hat die Brücke?
Die Staatsstraße 112 stellt einen wichtigen Zubringer zur A4 dar, sie führt - im weiteren Verlauf über die von Reichenbach kommende S 111 - zur Anschlussstelle Weißenberg. Solange die B178/neu nicht fertiggestellt ist, verläuft über diese Strecke die schnellste Verbindung zwischen Löbau und der A4.
Die letzte Verkehrszählung datiert aus dem Jahr 2015, damals befuhren innerhalb von 24 Stunden etwa 2.500 Fahrzeuge den Bereich. Als hoch schätzte das Lasuv den Schwerlastanteil von 16 Prozent ein. Die Landesverkehrsprognose von Sachsen sagt allerdings eine sinkende Bedeutung voraus: So sollen demnach 2030 am Tag nur noch 1.500 Fahrzeuge, davon 300 Lkw, Wasserkretscham passieren. Vorausgesetzt wurde dabei allerdings die Vollendung der B178 bis zur Anschlussstelle Weißenberg.
Wie läuft der Bau ab, und was verbessert sich?
Das Lasuv rechnet mit einer Gesamtbauzeit von etwa 20 Monaten. Sie beginnt mit Baumfällungen und dem Aufbau eines Amphibienzauns. Die Arbeiten erfolgen unter Vollsperrung. Für Radfahrer und Fußgänger wird eine Behelfsbrücke errichtet. Für den eigentlichen Brückenneubau veranschlagt das Lasuv vier Monate. In diesem Zuge wird die Fahrbahn von derzeit sechs auf 6,50 Meter verbreitert. Der von Weißenberg kommende Radweg, der bislang vor der Brücke endet, soll künftig über diese hinweg führen. Die bestehenden Bushaltestellen sollen durch Gehwege angebunden werden.
Das Ortseingangsschild für Wasserkretscham wird an die Einmündung in die S111 versetzt, sodass künftig der gesamte Ausbaubereich als Ortslage zählt und eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Das „häufige Queren der S112 durch Fußgänger und Radfahrer an unübersichtlichen Stellen“ soll durch diese Maßnahmen reduziert werden.
Warum ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich?
Diese Frage hat sich auch der Landtagsabgeordnete Tobias Keller (AfD) gestellt und eine entsprechende Anfrage an die Staatsregierung gerichtet. Darin nimmt er Bezug auf die vergleichbare Erneuerung der Brücke über das Kuppritzer Wasser in Wurschen, für die keine Planfeststellung durchgeführt wurde. Laut Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) ist der Verzicht auf die Planfeststellung nur im Ausnahmefall möglich. So, wenn Einvernehmen mit allen betroffenen Grundstückseigentümern besteht und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Beides liege im Falle von Wasserkretscham nicht vor, sodass das Planfeststellungsverfahren „zwingend erforderlich“ sei. „Verfahren werden dort beschleunigt, wo dies rechtlich möglich ist. Die Straßenbauverwaltung hat sich bei Baumaßnahmen trotzdem weiterhin an die gesetzlichen Vorgaben zu halten“, so Dulig. Wann das Verfahren abgeschlossen und mit dem Bau begonnen werden kann, lässt sich nicht seriös prognostizieren.