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Wer wird neuer Vizelandrat im Kreis Bautzen?

Die Landratswahl hat die AfD verloren, nun fordert sie den Posten des Ersten Beigeordneten. So reagieren die anderen Parteien im Kreistag.

Von David Berndt
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Udo Witschas (CDU) hat die Landratswahl im Kreis Bautzen gewonnen. Damit wird demnächst seine jetzige Stelle als erster Beigeordneter frei.
Udo Witschas (CDU) hat die Landratswahl im Kreis Bautzen gewonnen. Damit wird demnächst seine jetzige Stelle als erster Beigeordneter frei. © Steffen Unger

Bautzen. Nach seiner Wahlniederlage bei der Landratswahl im Kreis Bautzen hatte es AfD-Kandidat Frank Peschel am Sonntagabend angesprochen und am Montag eine Pressemitteilung nachgeschoben. Die AfD müsse "bei der Neubesetzung der Beigeordneten-Posten im Landratsamt berücksichtigt werden.

Da der bisherige erste Beigeordnete und damit Vizelandrat Udo Witschas (CDU) die Wahl gewonnen hat, muss seine Stelle neu besetzt werden. Die Nachfolge für die scheidende Beigeordnete Birgit Weber ist bereits in Arbeit. In dieser Woche finden Bewerbungsgespräche statt.

Der AfD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Peschel leitet seine Forderung aus dem "Wählerwillen" bei der Landratswahl ab. Mit 27 Prozent belegte er Platz zwei. Udo Witschas gewann den zweiten Wahlgang mit deutlichem Vorsprung und 43,5 Prozent der abgegebenen Stimmen.

AfD im Kreis Bautzen will geeigneten Bewerber für den ersten Beigeordneten stellen

Auf Nachfrage erklärt Frank Peschel, dass er nicht selbst Beigeordneter werden wolle, es aber innerhalb der AfD sicher jemanden gebe, der die nötigen Kompetenzen habe. Diese Person wolle man finden und ermutigen, sich zu bewerben, sobald die Stelle ausgeschrieben ist. "Es soll ein faires Verfahren sein und die AfD nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Bei gleicher Qualifizierung sollte es keinen Nachteil für einen AfD-Bewerber geben." Die Forderung nach diesem Amt sei legitim und das Postengeschacher müsse aufhören.

Bei den Beigeordneten handelt es sich allerdings nicht um politischer Ämter, über deren Besetzung die Wähler entscheiden. Sie sind Beamte für die Dienstzeit von sieben Jahren. Das stellt Udo Witschas nach der Landratswahl gegenüber Sächsische.de klar. Beigeordnete müssten die fachliche und sachliche Eignung nachweisen.

Ihm wäre es am liebsten, wenn es für diese Ämter gar keine politischen Bewerber gäbe. Witschas selbst hat auch schon einen Nachfolger vorgeschlagen: seinen Stellvertreter und den Leiter der Kreisfinanzverwaltung, Jörg Szewczyk. Es "muss die sachliche, fachliche und persönliche Eignung der Beigeordneten festgestellt werden. Das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen politischen Vertretern zu tun", sagt der künftige Landrat.

Landrat und Fraktionsvorsitzende führen Bewerbungsgespräche mit möglichen Beigeordneten

Wenn es mehrere geeignete Bewerber gebe, komme es zur Wahl im Kreistag. "Und der Kreistag kann nur denjenigen wählen, mit dem der Landrat sein Einvernehmen herstellt, um dieses erforderliche Vertrauensverhältnis überhaupt erst entstehen lassen zu können", fügt Udo Witschas hinzu. Sollte sich der Kreistag gegen das Einvernehmen des Landrates entscheiden wollen, brauche es eine Zweidrittelmehrheit. Das ist alles in der Sächsischen Landkreisordnung geregelt.

Wie jetzt bei der Beigeordneten-Nachfolge von Birgit Weber sei es laut Udo Witschas auch beim ersten Beigeordneten und Vizelandrat so, "dass der Landrat mit allen Fraktionsvorsitzenden die Vorstellungsgespräche führt und dann ein ganzheitliches Vertrauensverhältnis weit über politische Parteigrenzen hinweg bestehen muss." Im Landkreis Bautzen ist der erste Beigeordnete etwa für das Ausländer-, das Jugend- oder das Gesundheitsamt zuständig.

SPD im Bautzener Kreistag lehnt AfD-Beigeordneten ab

Mit der Forderung von Frank Peschel können die anderen Fraktionen im Kreistag nichts anfangen. Gerhard Lemm verweist wie Udo Witschas auf die nötigen Kompetenzen der Bewerber. Eine mögliche Parteizugehörigkeit sei dem SPD-Fraktionsvorsitzenden fast egal. "Eine Ausnahme sehe ich da bei der AfD. Ein Vertreter einer mindestens in weiten Teilen demokratie- und verfassungsfeindlichen Partei darf meines Erachtens in keinem Amt den Landkreis repräsentieren."

Die Forderung nach einem AfD-Beigeordneten mit der Landratswahl zu begründen, sei zudem Unfug. "Erstens ist das eine ganz andere Wahl und nicht relevant für den Kreistag, der eigene Entscheidungen zu treffen hat. Zweitens hat auch diese Wahl gezeigt, dass der ganz überwiegende Teil der Wählerschaft eben gerade keine AfD in der Führung haben will."

Hans-Jürgen Stöber sieht das ähnlich. "Zur Wahl stand der Landrat und sonst nichts. Deshalb ist für mich das Wahlergebnis der Landratswahl, absolut kein Grund, die Stelle des ersten Beigeordneten zu fordern", sagt der Vorsitzende der Linken-Fraktion.

Kreisrat Frank Sühnel von den Grünen ist gleicher Ansicht wie Udo Witschas. "Grundsätzlich wäre es besser, wenn die Beigeordneten parteilos sind." Die Forderung von Frank Peschel weisen die Grünen als nicht legitim zurück. Der AfD-Politiker werfe anderen "Postengeschacher" vor und mache genau das jetzt selbst.

FDP, CDU und Freie Wähler im Kreis Bautzen weisen AfD-Forderung zurück

Laut dem Kreisvorsitzenden der FDP könnte man Frank Peschel sogar unterstellen, nur angetreten zu sein, um jetzt Parteiklüngel zu betreiben. "Die Beigeordneten sind Fachbeamte. Das hat mit Politik nichts zu tun", sagt Mike Hauschild. Für die FDP zähle der Leistungsgedanke und nicht das Parteibuch. Sollten Bewerber allerdings einer Partei angehören, dürfe für sie kein Nachteil daraus entstehen.

Matthias Grahl nennt ebenso die fachliche Qualifikation als entscheidendes Kriterium. Aus der Landratswahl könne man keine Ansprüche für solche Ämter ableiten, meint der CDU-Fraktionsvorsitzende. "Aber natürlich kann die AfD jemanden ins Rennen schicken. Am Ende muss der Bewerber Mehrheiten im Kreistag finden."

Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler findet deutliche Worte. So etwas wie Frank Peschel zu fordern, sei "völlig daneben, unabhängig von der AfD", sagt Dirk Nasdala. Nach der Ausschreibung für die Stelle müsse der beste Bewerber ausgewählt werden. Spannend sei vielmehr die Frage, ob der neue Landrat die Geschäftsbereiche der Beigeordneten so belassen wolle oder nicht.